Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Wie die neuen Anforderungen im Reisevertrieb umgesetzt werden können

(Berlin) - Der Termin rückt näher: Reisebüros, Online Travel Agencies sowie Reiseveranstalter und Leistungsträger müssen sich auf die neuen Vorgaben der Sicherheitsprüfungen beispielsweise bei Kreditkartenzahlungen vorbereiten.

Spätestens zum 14. September dieses Jahres erfolgt in Deutschland die Umsetzung der neuen europäischen Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2 (Payment Service Directive 2). Eine Expertengruppe unter dem Dach des Deutschen Reiseverbandes (DRV), in der sowohl Experten aus den Segmenten Leisure- als auch Business Travel vertreten sind, hat die Konzepte zur möglichen Umsetzung weiter ausformuliert. Neue Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit Kartensystemen wie Mastercard oder Visa sowie aktuelle Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) sind hier einbezogen.

DRV-Experten geben wichtige Hinweise zur Zahlungsdiensterichtlinie

Der DRV hat jetzt für seine Mitglieder ein Update zu den Auswirkungen der PSD2 in Form einer Broschüre herausgegeben. Im Mittelpunkt der Umsetzung steht die Einführung einer Authentifizierung für Kunden über die sogenannte Strong Customer Authentification (SCA). Sie bewirkt, dass ein Kunde die Nutzung beispielsweise der Kreditkarte zunächst in einem separaten Prozess gegenüber der Kartenausgabestelle (Issuer) freigeben muss, damit der Zahlungsempfänger sein Geld bekommt. Präzisiert wurde in dem Fact Sheet die Durchführung der Strong Customer Authentification - entweder am Point of Sale im Reisebüro bzw. bei Online Travel Agencies (OTA), oder beim Reiseveranstalter sowie Leistungsträger. Dabei wurden die Implementierungsvorgaben der Kreditkartenunternehmen berücksichtigt. Beschrieben werden neu auch die Grundlagen für die Umsetzung der Anforderungen durch Technologie-Dienstleister und Reisevertriebssysteme.

Hintergrund

Bereits vor einigen Monaten hat der DRV eine Übersicht erstellt, die wichtige Hintergründe zur PSD2 erläutert und zahlreiche Tipps für die Vorbereitung gibt. Das Fact Sheet weist zudem auf noch ungeklärte Fragen hin, die schnellstens durch die Kreditkartenwirtschaft beantwortet werden sollen. Prozessmodell und das Update des Fact Sheet stehen DRV-Mitgliedern im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter drv.de/fachthemen/recht/eu-zahlungsdiensterichtlinie-2 kostenlos zur Verfügung. Das Faktenpapier ist auch geeignet, sich einen Überblick über die Thematik zu verschaffen und führt mit Beispielen in die Thematik ein und vertieft im weiteren Verlauf die Anforderungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sf)

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