Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK)

Wichtiger Baustein, viel Bürokratie / Erste Bilanz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

(Bayreuth) - Mehrere Monate nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zieht die IHK für Oberfranken Bayreuth eine erste Bilanz. "Es ist wichtig und richtig, dass die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtert wurde, denn unsere Unternehmen sind langfristig auf gut qualifizierte Fachkräfte angewiesen, so Michael Stammberger, Vorsitzender des IHK-Fachkräfteausschusses und Leiter Ausbildung der Brose Gruppe, der im Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen wichtigen Baustein zur Fachkräfte- und Wettbewerbssicherung der Wirtschaft sieht. Bei der Abwicklung besteht nach Ansicht des Fachkräfteexperten jedoch noch Potenzial. "Der bürokratische Aufwand ist sehr hoch und sollte dringend reduziert werden. Zentrale Ansprechpartner und einheitliche Verfahren sollten das Gebot der Stunde sein, meint Stammberger.

Laut Prognosen geht die IHK davon aus, dass 2030 in Oberfranken ca. 40.000 gut ausgebildete Arbeitnehmer fehlen werden, bedingt durch eine Kombination aus erwartetem Wirtschaftswachstum nach Bewältigung der Pandemie und demografischem Wandel. "Diese Lücke kann nicht alleine durch mehr betriebliche Ausbildung auf Seiten der Unternehmen geschlossen werden. Ein gezielter Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland ist notwendig, so IHK-Fachkräftereferent Gerd Sandler. Er verweist auf das seit 1. März 2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das neue Möglichkeiten für die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten bietet. Arbeitgebern soll es dadurch erleichtert werden, Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern einzustellen.

Tatsächlich sehen sich Arbeitgeber und potenzielle Arbeitnehmer mit einem komplexen und nach wie vor bürokratischen Verfahren konfrontiert. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Fachkräfte aus Drittstaaten in der Regel ein Visum, die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses und eine Arbeitsplatzzusage. Die Anerkennung internationaler Qualifikationen vor einer Einstellung ist bereits eine erste Hürde, da die Bildungssysteme sehr unterschiedlich und daher nur schwer vergleichbar sind. "Selbst bei Ländern mit annähernd vergleichbarem schulischem oder akademischem System ist mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Wochen bis drei Monaten zu rechnen. Ein weiterer Flaschenhals ist die Erteilung von Visa bei den deutschen Auslandsvertretungen, die oft mehrere Monate dauert, kritisiert Sandler.

Bürokratische Hürden abbauen
"Auch wenn die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie die Verfahrensdauer zusätzlich in die Höhe treiben, ist eine grundsätzliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands dringend erforderlich, so Stammberger. Neben der reinen Verfahrensdauer müssen für ihn auch diverse Kosten kalkuliert werden, etwa für Sprachzertifikate oder für das beschleunigte Verfahren. "In der Regel übernehmen die Arbeitgeber diese Kosten, da Arbeitnehmer aus dem Ausland dafür nicht bereit sind. Zudem haben Unternehmen die Pflicht, ausländische Fachkräfte genauso zu vergüten, wie Stammmitarbeiter des Betriebes und für gleiche Arbeitsbedingungen zu sorgen. Kommen Unternehmen ihren Auskunftspflichten gegenüber Behörden nicht nach, drohen außerdem empfindliche Bußgelder. "Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und damit auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, so der Vorsitzende des IHK-Fachkräfteausschusses. "Damit das Instrument aber Wirkung entfalten kann, bedarf es, bürokratische Hürden abzubauen. Andernfalls fährt das Gesetz weiterhin mit angezogener Handbremse.

Erste Maßnahmen, um den hohen zeitlichen bzw. bürokratischen Aufwand zu reduzieren wurden bereits umgesetzt bzw. in die Wege geleitet. So sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz etwa die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens vor. Zudem wurden bzw. werden zusätzliche Institutionen geschaffen, die Unternehmen und ausländische Fachkräfte bei dem gesamten Prozess beraten, begleiten und unterstützen sollen. Darunter die Zentrale Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit in Bonn sowie eine zentrale Ausländerbehörde pro Bundesland, die für regionale Unternehmen einheitliche und schnelle Entscheidungen in Sachen Fachkräfteeinwanderung sicherstellen soll. Den Zugang und weitere Informationen findet man bei der IHK.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK) Pressestelle Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth Telefon: (0921) 886-0, Fax: (0921) 886-9299

(tr)

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