Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Vorstellung des Jahresberichtes 2000

(Frankfurt) - “Trotz eines rückläufigen Brutto und Nettoabsatzes könne von einem ordentlichen Pfandbriefjahr gesprochen werden” erklärte Dr. Karsten von Köller, Vorsitzender des Verbandes deutscher Hypothekenbanken und Mitglied des Vorstandes der RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank AG anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes in Frankfurt.

Zur Begründung verwies er auf das um 5 % auf über 1,1 Bill. Euro gestiegene Umlaufvolumen und insbesondere auf den weiter dynamisch gewachsenen Markt für Jumbo-Pfandbriefe. Mit einem Volumen von 370 Mrd. Euro zum Jahresende 2000 und einer Durchschnittsgröße der ausstehenden Emissionen von heute 1,3 Mrd. Euro könne dieses erst sechs Jahre alte Marktsegment mit den Staatsanleihen mittelgroßer Länder verglichen werden. Größere Probleme für Aufstockungen umlaufender Emissionen, die inzwischen einen beachtlichen Anteil am Wachstum des Jumbomarktes aufwiesen, sieht er durch den EU-Beschluss zur Zinsbesteuerung nicht. Die eingeräumte Frist bis zum 28. Februar 2002, nach der eine Quellensteuer erhoben wird, müsste in der Regel ausreichend sein um Emissionen so weit aufzustocken, dass eine ausreichende Liquidität über die verbleibende Laufzeit sichergestellt sei.

Am gesamten deutschen Rentenmarkt habe der Bruttoabsatz der von in- und ausländischen Emittenten aufgelegten Schuldverschreibungen mit 735 Mrd. Euro das Vorjahresergebnis noch um 3,8 % übertroffen. Der Nettoabsatz sei demgegenüber um 42 % auf 167 Mrd. Euro zurückgegangen. Dabei hätten die von den Hypothekenbanken und Landesbanken ausgegebenen Pfandbriefe Marktanteilsverluste hinnehmen müssen: Der Bruttoabsatz sei um ein Viertel auf 216 Mrd. Euro gesunken und habe nur noch einen Anteil von 31 % (Vorjahr 43 %) am Bruttoabsatz aller inländischen Emittenten erreicht. Der Nettoabsatz habe sogar um 60 % auf 50 Mrd. Euro nachgegeben.

Nachdrücklich warnte der Verbandspräsident davor, die Bedingungen für den Wohnungsbau weiter zu verschlechtern, damit die seit langem anhaltende negative Tendenz nicht zum nächsten Engpass am Wohnungsmarkt führe. Mit Blick auf die geplante Verschärfung der Mietgesetzgebung und dem Hin und Her um die Einbeziehung der Immobilie in die Förderung der privaten Altersvorsorge äußerte er jedoch die Befürchtung, dass den Sünden der Vergangenheit weitere folgen könnten. So würde die einseitige Verkürzung der Kündigungsfristen zugunsten der Mieter die seit einigen Jahren rückläufigen Investitionen im Mietwohnungsbau weiter dämpfen. Und die Diskussion um das “Ob” und “Wie” der Einbeziehung der selbstgenutzten Immobilie in die private Altersvorsorge dürfe inzwischen zu einem abwartenden Verhalten potenzieller Eigenheimerwerber geführt haben.

Unstrittig sei, dass das Eigenheim heute das wichtigste Instrument der privaten Altersvorsorge bilde. Durch ein einfaches Entnahmemodell, welches die Entnahme der im Rahmen der privaten Altersvorsorge angesparten Beträge aus dem Fördertopf zur Finanzierung von Wohneigentum ermögliche, ließe sich die Einbeziehung der Immobilie erreichen. Die Besteuerung könne zum Zeitpunkt der Entnahme erfolgen. In der Folgezeit könne der Haushalt ggf. den Betrag für andere förderungsfähige Sparformen wieder auffüllen. Der Verband werde in kürze einen detaillierten Vorschlag hierzu unterbreiten.

Die Europäische Zentralbank wird nach Einschätzung von Köllers sich bietende Zinssenkungsmöglichkeiten nutzen. Dies werde sich aber nur wenig auf die langfristigen Kapitalmarkzinsen und damit die Hypothekenzinsen auswirken. Für diese erwartet er eine Seitwärtsbewegung um die gegenwärtigen Effektivzinsen von 5,6 % für Hypothekendarlehen mit 5-jähriger Zinsbindung und von knapp 6 % für 10-jährige Festzinsdarlehen.

Verhalten optimistisch zeigt sich der Verbandspräsident für das gewerbliche Kreditgeschäft. In den alten Bundesländern sprächen insbesondere die abgebauten Leerstände für ein anziehendes Neubauvolumen. Aus dem europäischen Ausland seien angesichts der guten Immobilienkonjunktur in den wichtigsten Standorten ebenfalls weitere Impulse zu erwarten.

Sofern der Eigenheimbau nicht unter neuen Nackenschläge aus der Politik zu leiden habe, sollte dort das Schlimmste überwunden sein. Schwierig bleibe die Situation im Mietwohnungsbau. Insgesamt erwarteten die Hypothekenbanken ein Neugeschäft auf dem diesjährigen Niveau, evtl. sogar leicht darüber.

Dank der entschiedenen deutschen Verhandlungsführung bei den Verhandlungen zu Basel II sei die 50 %-Gewichtung des gewerblichen Realkredites erreicht worden. Dadurch blieben den gewerblichen Kunden höhere Kreditkosten erspart. Probleme bereite im Moment noch die Absicht, im Rahmen des fortgeschrittenen Ansatzes im Internen Rating für Kredite mit längeren Laufzeiten eine höhere Eigenkapitalunterlegung vorzusehen. Dies führe durch eine tendenzielle Verkürzung der Restlaufzeiten zu einer höheren Volatilität an den Immobilienmärkten und damit zu höheren Risiken. Damit werde das Gegenteil des eigentlich Beabsichtigten erreicht. In die gleiche Richtung ziele die im Rahmen des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes vorgesehene Einführung einer vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit für Hypothekarkreditnehmer. Diese Vorschrift sei um so überraschender gekommen als man sich auf EU-Ebene mit den Verbraucherschutzorganisationen auf einen Verhaltenskodex geeinigt habe, der ein derartiges Recht nicht vorsehe. Angesicht der vielfältigen negativen Wirkungen fordere der Verband die ersatzlose Streichung dieser Vorschrift.

Als eilbedürftig sehen die Hypothekenbanken die Ausweitung ihrer Geschäftsmöglichkeiten auf die USA, Kanada und Japan sowie auf Dienstleistungen rund um die Immobilie und den Staatskredit an. Nachdem ein Gentlemen’s Agreement über mehr Transparenz bei Zinsänderungsrisiken mit dem BAKred erreicht worden sei, zeichne sich erfreulicherweise eine Einigung in diesen Punkten sowie bei der Einbeziehung von Derivaten in die Pfandbriefdeckungsstöcke ab. Im Hypothekarkreditgeschäft werde sich allerdings – so von Köller - die vorgeschlagene Begrenzung im Außerdeckungsgeschäft auf das Dreifache des Eigenkapitals einschließlich der Kredite in einige Reformstaaten Mitteleuropas schon bald als zu eng erweisen.

Angesichts des immer rascher werdenden Strukturwandels stelle sich heute die Frage, ob den Hypothekenbanken nicht besser grundsätzlich Geschäfte rund um die Immobilie und den Staatskredit erlaubt werden sollten. Eine derartige Lösung würde nicht nur die Unterschiede zwischen reinen und gemischten Hypothekenbanken so weit wie möglich einebnen, sondern sie wäre auch im Wettbewerbsverhältnis zu den quasi als gemischte Institute tätigen Landesbanken zu sehen. Für den Fall einer Aufspaltung der WestLB forderte von Köller das Pfandbrief-, Hypothekar- und Staatskreditgeschäft auf eine private Tochter zu übertragen. Dies sei Wettbewerbsgeschäft und gehöre am besten in eine private Hypothekenbank.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. Holbeinstr. 17 53175 Bonn Telefon: 0228/959020 Telefax: 0228/9590244

NEWS TEILEN: