Pressemitteilung |

Viele Ärzte behandeln ihre Patienten falsch

(Dieburg) - Den 400 000 Falschbehandlungen stehen zwar jährlich rund 350 Mio. ambulante Konsultationen bzw. stationäre Behandlungen, die ohne Komplikationen durchgeführt werden gegenüber. Der einzelne Patient macht gegen seinen Arzt aber einen Null-Fehler-Anspruch geltend, trotzdem klagen aber nur 10 bis 15.000 der Betroffenen bei Gericht. Nach Information des BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. resignieren viele der geschädigten Patienten , da es für sie alleine so gut wie aussichtslos ist den Ärztepfusch nachzuweisen bzw. sie erkennen ihn erst gar nicht.

Unbefriedigende Behandlungsverläufe bzw. Kunstfehler müssen von den Betroffenen aber nicht schicksalhaft hingenommen werden. Diesen Patienten stehen im Arzthaftungsrecht erfahrene Rechtsanwälte zur Seite. Über die jetzt neu eingerichtete BDF Arzthaftungsrecht- Kooperationsplattform stehen bundesweit über 60 Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt >Arzthaftungsrecht< in ständigem Erfahrungsaustausch. Diese Experten unterstützen Patienten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler geworden sind. Sie helfen den Patienten, den Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld unter realistischer Einschätzung der juristischen Durchsetzbarkeit, geltend zu machen und zu realisieren.

Ursache für Ärztepfusch, so der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V., sind oft die schlechten Arbeitsbedingungen von Klinikärzten und die Selbstüberschätzung vieler Mediziner. Die Bandbreite der Fehlbehandlungen ist groß – sie reicht von ärztlicher Unachtsamkeit ohne gravierende Folgen über Diagnosefehler infolge ungenügender Untersuchung bis zu fehlerhaften Behandlung oder Operation mit gesundheitlichen Schäden, Behinderung und Todesfolge.

Für die Patienten ganz schlimm, ist nach Aussage des BDF, die Kultur im Umgang mit Behandlungsfehlern. Die „Täter“ geben einen Kunstfehler grundsätzlich nicht zu. Die Opfer eines Behandlungsfehlers sollen den Beweis dafür antreten, dass solch ein Fehler tatsächlich passiert ist. Das ist aber sehr schwer: entweder ist das Opfer tot oder behindert, in den meisten Fällen war es während des Eingriffs nicht bei Bewußtsein. Schlußendlich begutachten Ärzte andere Ärzte, also Kollegen, sollen feststellen ob ein Kunstfehler vorliegt oder nicht .

Der BDF macht darauf aufmerksam, dass der Patient einen von ihm behaupteten Kunstfehler nicht in allen Einzelheiten darzulegen braucht. Es genügt die Anführung konkreter Verdachtsgründe für einen Kunstfehler. Die Beurteilung medizinisch-rechtlicher Sachverhalte sollte in jedem Fall dem dafür qualifizierten Anwalt übertragen werden und zwar so früh wie möglich.

Die 9-seitige Adressliste der Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht gibt es ab sofort per Faxabruf: 0190-824196996 (3,63 DM/Min.)

TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0190-766097 (2,42 DM/Min.) nennt der Suchdienst des BDF im BSZ® e.V. Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.rechtsshop.de fündig.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

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