Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zur Regierungserklärung "Starkes Europa - starkes Hessen" / Hessische Wirtschaft fordert Ausnahme von Entsenderichtlinie wenigstens für kurze Dienstreisen / Extrem aufwändige und unverhältnismäßige Verwaltung

(Frankfurt am Main) - Die friedens- und wohlstandsstiftende Funktion der Europäischen Union sieht die hessische Wirtschaft als ebenso unbestreitbar wie unverzichtbar an. Eine Reihe guter politischer Initiativen habe ein europäisches Gemeinwohl geschaffen und verstärkt. Auf dem 25. Hessische Unternehmertag zum Thema "Deutschland und Europa" hatte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang 2016 Europa als eine "Insel der Freiheit, des Friedens und des Rechts in einem Meer von viel Korruption, Gewalt, Diktatur und Krieg" beschrieben und die Europäische Union einen "besseren Teil der Welt" genannt, gleichermaßen eine "Dauerbaustelle und ein Sehnsuchtsort. Eine gelebte solidarische und pragmatische Partnerschaft, die ihren Mitgliedern handfeste Vorteile in einem Netzwerk vielfältigen Nutzens bieten muss." Gerade deshalb ist die VhU nicht mit aktuellen Vorschlägen einverstanden, die mehr Schaden stiften als Nutzen schaffen, damit die Partnerschaft beschädigen und Europamüdigkeit stärken.

Dies gelte insbesondere für die Entsenderichtlinie, auf die sich die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und das europäische Parlament zwischenzeitlich verständigt haben. Die VhU fordert im Verbund mit den nationalen und europäischen Dachorganisationen BDA und Businesseurope wenigstens für kurze Dienstreisen von bis zu acht Tagen eine Ausnahme von der Anwendung der Entsenderichtlinie. Dass die Entsenderichtlinie Unternehmen verpflichte, auch auf einer Dienstreise von nur einem Tag, die Mitarbeiter in das tarifliche System des Landes einzugruppieren, entbehre jeder Verhältnismäßigkeit. Auch trete grundsätzlich das politisch angestrebte Ziel, Lohndumping zu verhindern, neben den administrativen Belastungen der Unternehmen in den Hintergrund. Die hessische Wirtschaft beklagt, dass die Verwaltung von Entsendungen bzw. Dienstreisen für Unternehmen extrem aufwändig ist. Zu unterschiedlich seien die steuer-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften in unterschiedlichen Ländern.

Auch die Nachweisrichtlinie wird von der hessischen Wirtschaft kritisch gesehen. Insbesondere mit der Definition des Arbeitnehmerbegriffes überschreitet die Kommission nach Ansicht der VhU ihre Kompetenzen in eklatanter Weise. Dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, müsse die Definition des Arbeitnehmerbegriffes aufgrund nationaler Besonderheiten Aufgabe der nationalen Parlamente bleiben. Insbesondere fordert die VhU auf europäischer Ebene eine klare Abgrenzung vom freien Werkvertrag zur abhängigen Beschäftigung. Sie sieht ansonsten die Gefahr der Ausdehnung von Schutzrechten auf Soloselbstständige, die dann auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und sonstige Arbeitnehmerrechte beanspruchen könnten.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Geschäftsführer Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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