Pressemitteilung | Unternehmerverband Südhessen e.V.

VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im April 2019 (#arbeitsmarktzahlen)

(Darmstadt) - VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im April 2019 / Widuch: "Mit Vollzeit statt Teilzeit könnten viele aus Arbeitslosengeld II herauskommen!" / Selbständige im Leistungsbezug stärker in den Fokus nehmen

Die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen ist im April um 253 auf 18.709 gefallen. Im Vorjahresvergleich ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.055 gesunken. "Um noch mehr Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit zu ermöglichen, sollten die Jobcenter jeden, der Vollzeit arbeiten kann, auch in eine Vollzeit-Tätigkeit vermitteln. Denn viele Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Südhessen sind nur deshalb im Leistungsbezug, weil sie Teilzeit arbeiten oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, die nicht zum Leben reicht", sagte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände, Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen.

Rund 81 Prozent der gut 8.000 Arbeitnehmer in Südhessen, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen (sog. Aufstocker), hätten lediglich einen Hinzuverdienst aus einer Teilzeitarbeit. "Die Jobcenter müssen diejenigen, die für Vollzeit in Frage kommen, gezielt ansprechen und sie in eine Vollzeit-Tätigkeit vermitteln. Hierzu gehört auch, dass sie von den Leistungsempfängern konsequent eigene Anstrengungen zur Vollzeit-Arbeitssuche verlangen. Denn mit Vollzeitarbeit könnten viele Teilzeit-Arbeitnehmer aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug kommen", sagte Widuch.

Widuch ergänzte, dass die Jobcenter auch die fast 500 selbständig erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Hessen stärker in den Fokus nehmen müssten. "Selbständige, deren Tätigkeit dauerhaft nicht zum Leben reicht, sind als Arbeitnehmer in Vollzeit deutlich besser dran. Die Jobcenter dürfen Selbständige deshalb nicht zu Dauerleistungsbeziehern werden lassen, sondern müssen rechtzeitig einschreiten und sie in offene Vollzeitstellen vermitteln. Für Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen die hessischen Jobcenter bei Bedarf medizinische Reha-Maßnahmen einleiten, damit die Gesundheit so gut wie möglich wieder hergestellt wird. Schnelles Handeln ist besonders wichtig, damit keine chronischen Erkrankungen entstehen, die Vollzeitarbeit auf Dauer verhindern", sagte Widuch.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverband Südhessen e.V. Fabienne Bardonner, Assistentin der Geschäftsführung Rheinstr. 60, 64283 Darmstadt Telefon: (06151) 2985-0, Fax: (06151) 2985-20

(sf)

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