Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Versatz von Sonderabfällen ökologisch untragbar

(Bonn/Berlin) - Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) begrüßt grundsätzlich, dass das Bundesumweltministerium Anforderungen an den Versatz von Abfällen festlegen will. Dies erklärte die Geschäftsführerin des bvse, Dr. Beate Kummer, bei der Anhörung zum Entwurf einer Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (VersatzV) und zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Einstufung des Einsatzes von Abfällen unter Tage als Abfallverwertung oder Abfallbeseitigung (VersatzVwVwV) am Dienstag, 3. April, im Bonner Bundesverkehrsministerium.

Nach der aktuellen Rechtslage werden laut bvse in Deutschland Abfälle unter Tage versetzt, wobei die Versatzmaßnahme als stoffliche Verwertung eingestuft werde. Dies erfolge vor dem Hintergrund "erheblicher Überkapazitäten" im Bereich der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen. "Es ist davon auszugehen, dass die Bedeutung der Versatzmaßnahmen weiter zunehmen wird, um bestehende Überkapazitäten in stillgelegten Bergwerken auszulasten", betonte die bvse-Geschäftsführerin.

Nach Ansicht des Verbandes muss diese Art der stofflichen Verwertung einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Unter Berücksichtigung einer geänderten europäischen und deutschen Rechtslage sei davon auszugehen, dass die Maßnahme zumindest für den Versatz der Sonderabfälle aus ökologischen Gründen nicht mehr tragbar ist. Es sei auch damit zu rechnen, dass die Bundesregierung von der EU-Kommission gezwungen werde, den Bergversatz wie eine Deponierung mit den gleichen Anforderungen zu behandeln. Eine Umfrage unter bvse-Unternehmen hat laut Kummer bestätigt, dass unter den vom Bergversatz abhängigen Unternehmen die Auffassung besteht, den Versatz als Beseitigung einzustufen.

Aus Sicht des bvse ist es deshalb angebracht, eine Zulassung langfristig auf Abfälle zu beschränken, die mineralischer Natur sind, nicht anderweitig stofflich verwertbar sind, einen festen Aggregatzustand aufweisen und den stofflichen Anforderungen an die Verwertung mineralischer Stoffe genügen. Der bvse schlägt weiter vor, besonders überwachungsbedürftige Abfälle nicht mehr zum Versatz zuzulassen

Quelle und Kontaktadresse:
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (BVSE) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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