Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen

Oberlandesgericht Karlsruhe gibt Klage des vzbv gegen die Verivox Versicherungsvergleich GmbH statt

- Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen erfasste nur 49 von 90 Versicherern am Markt.
- Vertreten waren nur Versicherer, die eine Provision zahlten.
- Ausdrücklicher Hinweis auf eingeschränkte Marktauswahl fehlte.

Das Vermittlungsportal Verivox darf seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht mehr anbieten, ohne ausdrücklich auf dessen eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Im Verivox-Vergleich waren nur Versicherer vertreten, die dem Unternehmen eine Provision zahlten. Fast die Hälfte der Anbieter fehlte.

"Je weniger Anbieter berücksichtigt werden, desto weniger aussagekräftig ist ein Vergleich. Die für den Kunden besten Tarife am Markt sind dann vielleicht gar nicht mit dabei", sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. "Deshalb müssen Verbraucher:innen deutlich über eine eingeschränkte Marktauswahl informiert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mn)

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