Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Verfassungsbeschwerde nimmt erste Hürde / Karlsruher Richter fordern Bundesregierung zur Stellungnahme auf

(Bonn) - In die vom Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) und vom Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) unterstützte Verfassungsbeschwerde zweier Kühlhausunternehmen gegen die Ökosteuer ist Bewegung gekommen: Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt mitteilte, hat es die Beschwerdeschrift sowohl der Bundesregierung als auch dem Bundestag, dem Bundesrat, allen Landesregierungen und dem Bundesfinanzhof zur Stellungnahme bis zum 20. Oktober 2000 zugeleitet.

Damit ist nach Auffassung der beiden Verbände eine wichtige erste Hürde auf dem Weg zu einer abschließenden Überprüfung der Ökosteuer genommen. Die endgültige Entscheidung der Karlsruher Richter über die Annahme der Verfassungsbeschwerde steht noch aus.

Mit ihrer Beschwerde wollen die beiden Unternehmen die ihrer Ansicht nach unhaltbare Diskriminierung des Dienstleistungssektors bei der im Zusammenhang mit der Ökosteuer eingeführten Stromsteuer verfassungsrechtlich prüfen lassen. Sie haben sich deshalb im Oktober vergangenen Jahres an Karlsruhe gewandt.

RA Jan Peilnsteiner, Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL),Tel (02 28) 2 01 66-0, Fax (02 28) 2 01 66-11

Bundesverband Spedition und Logistik (BSL), Tel (02 28) 9 14 40-27, Fax (0228) 9 14 40-99, E-Mail:
brauch@bsl.spediteure.de

Quelle und Kontaktadresse:
VDKL

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