Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Verfassungsbeschwerde gegen die Ökosteuer Mündliche Verhandlung am 2. Dezember 2003

(Bonn) - In der Verfassungsbeschwerde der Kühlhäuser geht es nicht darum, dass die Beschwerdeführer die steuerliche Belastung als solche als unzumutbar hoch rügen. Die beschwerdeführenden gewerblichen Kühlhäuser wenden sich allein dagegen, dass die betrieblichen Kühlhäuser nur ein Fünftel der den gewerblichen Kühlhäusern zugemuteten Steuern zu zahlen haben. Davon sind sie in mehrfacher Hinsicht betroffen. Im internationalen Wettbewerb können sie sich viel weniger als die betrieblichen Kühlhäuser behaupten; ihre Kunden aus dem produzierenden Gewerbe gehen ihnen durch Zubau neuer betrieblicher Kühlkapazitäten seit Jahren mehr und mehr verloren; die häufig überdimensionierten Kühlhäuser im produzierenden Gewerbe sind weniger ausgelastet, so dass auch noch diese freien Kapazitäten auf dem Markt günstig angeboten werden können.

Die Behauptung der Bundesregierung, dass das produzierende Gewerbe insgesamt – und damit auch betriebliche Kühlhäuser - dem internationalen Wettbewerb stärker ausgesetzt sei als die gewerblichen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Der ständig zunehmende Preisdruck, der von den Handelsketten ausgeht und über die Hersteller an die Betriebe der Kühlhauslogistik, weitergereicht werden, bringt es mit sich, dass alle Einsparpotentiale u.a. durch Einlagerung im benachbarten Ausland ausgeschöpft werden, selbst dann, wenn längere Kühltransporte in Kauf genommen werden müssen. Seit Inkrafttreten des Stromsteuergesetzes hat der willkürliche Anreiz zum Ausbau von Kühlkapazitäten im produzierenden Gewerbe dazu geführt, dass das dort verfügbare Volumen noch um rund 250.000 Palettenplätze gestiegen ist. Sowohl die Wettbewerbsnachteile gegenüber den internationalen Anbietern als auch die künstlich gesteigerten Zubauten von Kühlhäusern haben bereits zu spürbaren Umsatzrückgängen bei den gewerblichen Kühlhäusern geführt. Diese nach wie vor anhaltende Entwicklung nimmt für die Branche inzwischen existenzbedrohende Züge an.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) RA Jan Peilnsteiner Schedestr. 11, 53113 Bonn Telefon: 0228/201660, Telefax: 0228/2016611

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