Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Wohnräume müssen der Landesbauordnung entsprechen

(Berlin) - Viele Bauherren schieben den Dach- oder Kellerausbau auf für später. Schließlich muss nicht alles mit dem Einzug picobello und fertig sein. Mitunter wird das Dach erst ausgebaut, wenn die Kinder größer sind und sich ein eigenes Reich wünschen. Dann aber muss das Dach auch als Wohnraum genehmigt sein, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Je nach Bundesland schreiben die Landesbauordnungen (LBO) zum Beispiel unterschiedliche Mindesthöhen für Wohnräume vor. Auch ein zweiter Fluchtweg ist nötig. Mancherorts muss für die neue Wohnung ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen werden. Wichtig wird das alles schon dann, wenn die eigenen Kinder unterm Dach hausen und nicht erst, wenn der Wohnraum dort offiziell vermietet wird, beispielsweise an eine Pflegekraft. Die baurechtlichen Bedingungen müssen mit dem Beginn der jeweiligen Nutzung erfüllt sein. Der VPB rät: Bauherren, die ihre Dach- oder Kellerräume später einmal bewohnen oder vermieten möchten, sollten sie von Anfang an entsprechend planen, genehmigen lassen und bauen. Sie sparen sich damit später unter Umständen viel Ärger.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(ta)

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