Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

#VPB: Vorsicht bei der #Baubeschreibung

(Berlin) - Für alle seit dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Privaten Bauherren, die mit einem Bauträger bauen oder ein schlüsselfertiges Haus aus einer Hand ohne eigenen Architekten planen, steht seit Einführung des neuen Gesetzes eine Baubeschreibung zu. Diese muss die Baufirma frühzeitig vor Vertragsabschluss übergeben, damit die angehenden Bauherren den Inhalt prüfen und mit Offerten anderer Firmen vergleichen können. Laut Verband Privater Bauherren (VPB) versuchen immer wieder Baufirmen, dieses im Paragraph 650k Abs. 1 BGB verbriefte Verbraucherrecht zu unterlaufen. Manche Firmen übergeben alte Baubeschreibungen, die noch kein Fertigstellungsdatum enthalten oder keine Hinweise auf Preisrisiken, die sich etwa aus der Beschaffenheit des Baugrunds ergeben. Oder sie versuchen, die Baubeschreibung durch Klauseln im Vertrag wie "Vorvertraglich übergebene Baubeschreibungen werden nicht Vertragsinhalt." gleich wieder zu kassieren. Bauherren sollten sich darauf nicht einlassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(df)

NEWS TEILEN: