Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB-Expertenrat am Mittwoch 31. Oktober 2018

(Berlin) - VPB: Bauherren sollten als erstes den Bebauungsplan prüfen / Viele angehende Bauherren kennen den Begriff "Baugrenze". Aber die wenigsten haben schon einmal von der "Baulinie" gehört, das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder.

Beide Begriffe stammen aus der Planzeichenverordnung (PlanZV) über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts. Sie sind also gesetzlich geregelt. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, kurz B-Plan. Sie werden von den Gemeinden auf der Basis des Baugesetzbuchs und mit Bürgerbeteiligung aufgestellt und sind kommunales Baurecht. Während die Baugrenzen in allen B-Plänen vorkommen, sind Baulinien dort seltener zu finden. Die Baugrenze legt die Grenzen fest, innerhalb derer ein Grundstück bebaut werden darf. Der Grundriss des Hauses muss innerhalb der Baugrenzen bleiben, er darf nicht größer, meist aber kleiner werden. Anders die Baulinie: Auf ihr muss gebaut werden! Damit hat die Baulinie erheblichen Einfluss auf die Größe des Hauses und die Form des Grundrisses.

Viele Häuser aus dem Katalog oder der Musterausstellung passen nicht zu solchen Vorgaben. Angehende Bauherren sollten deshalb schon früh den Bebauungsplan für ihr Grundstück beim Bauamt einsehen, damit sie wissen, auf was sie bei der Hauswahl achten müssen. Baulinien sind im Bebauungsplan stets als rote Linie gezeichnet, blaue Linien markieren Baugrenzen. Der VPB rät: Auch wenn B-Pläne heute oft im Internet zu finden sind, sollten sich Bauherren lieber beim Amt genau erklären lassen, welche Konsequenzen die Vorgaben für ihre eigenen Pläne haben. Denn außer Baugrenzen und Baulinien gibt es ja noch weitere Festsetzungen die eingehalten werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(sf)

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