Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Bei Steuererklärung Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unterscheiden

(Berlin) - Bis zum 2. August 2021 muss die Steuererklärung 2020 beim Finanzamt vorliegen. Zeit, die Unterlagen zusammenzustellen. Dabei sollten Eigentümer von Wohnimmobilien die Abgrenzung zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen im Blick haben, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer die Fassade dämmen oder das Bad neu fliesen lässt, kann zwanzig Prozent der Arbeitskosten als Handwerkerleistungen in Höhe von bis zu 1.200 Euro von der jährlichen Steuerschuld abziehen. Mit haushaltsnahen Dienstleistungen können Steuerzahler ihre Steuerschuld zusätzlich um bis zu 4.000 Euro reduzieren. In diese Kategorie gehören beispielsweise Gehölzschnitt, Winterdienst und Hausreinigung. Dabei können neben dem Arbeitslohn auch die Fahrtkosten der Dienstleister, sowie die Kosten für Nutzung von Maschinen wie Staubsaugern oder Gartengeräten und sogar Verbrauchsmaterialien wie Streugut zu einem Fünftel angesetzt werden. Was Steuerpflichtige beachten müssen, hat der VPB im kostenlosen Ratgeber "Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen" zusammengestellt. Er ist hier hinterlegt:
https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Steuern-sparen-mit-Handwerkerrechnungen.pdf.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111

(mj)

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