Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

VKA hält an der Meistbegünstigungsklausel fest

(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hält an der Meistbegünstigungsklausel fest.

Der Präsident der VKA, Dr. Thomas Böhle: „Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat während der Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) stets betont, dass sie zu den Themen Arbeitszeit, Sonderzahlung und Entgelt mit den Ländern keine günstigeren Vereinbarungen treffen werde als mit der VKA und dem Bund. Die Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel war die logische Konsequenz dieser Haltung.

Die Meistbegünstigungsklausel gewährleistet, dass für die Arbeitgeberseite vorteilhafte Abschlüsse auf Länderebene von den Kommunen und dem Bund übernommen werden können. Damit verbundene Kostenentlastungen kommen unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Indirekt profitieren davon auch die Länder, die in vielfacher Hinsicht Finanzbeziehungen zu den Kommunen unterhalten (die gleichen Länder übrigens, die den TVöD seinerzeit als zu teuer bzw. nicht finanzierbar bezeichnet haben).

Die Meistbegünstigungsklausel hindert die Länder auch nicht an der Vereinbarung landesspezifischer Regelungen, die im kommunalen Bereich keine Anwendung finden können (beispielsweise im Hochschul- und Wissenschaftsbereich), da hier naturgemäß kein Interesse an einer Übernahme entsprechender Vereinbarungen besteht.

In keinem Fall lässt sich die VKA in die Verantwortung dafür nehmen, dass länderseitig bisher kein Abschluss mit den Gewerkschaften erzielt werden konnte.“

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: 069/21329600, Telefax: 069/2139629600

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