Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

VKA begrüßt Tarifabschluss der Länder / Anwendung der Meistbegünstigungsklausel wird geprüft

(Frankfurt) - Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) begrüßt den Tarifabschluss der Länder mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion. Mit Ausnahme der ärztlichen Ständevertretung, Marburger Bund, die nach wie vor eine Erhöhung um 30 Prozent und ein Festhalten an überkommenen Strukturen, wie kinderbezogene Entgeltbestandteile, automatische und leistungsunabhängige jährliche Aufstiege auch von den kommunalen Krankenhäusern fordert, haben damit alle Beteiligten im öffentlichen Dienst einen Kompromiss gefunden.

Dazu der Präsident der VKA, Dr. Thomas Böhle: „Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Länder (TV-L) haben die Länder, dem Beispiel von Kommunen und Bund folgend, alte Zöpfe abgeschnitten. Die Tarifeinheit im öffentlichen Dienst ist in wesentlichen Teilen wieder hergestellt. Die Einigung bei der Arbeitszeit bis hin zu einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für einzelne Bundesländer von deutlich über 39 Stunden erstaunt insoweit, als die Gewerkschaften noch vor wenigen Wochen bei den kommunalen Arbeitgebern in Baden-Württemberg und Niedersachsen mit mehrwöchentlichem Streik auf dem Rücken der Bürger entsprechende Vereinbarungen bekämpft haben. Den respektablen Abschluss bei der Arbeitszeit haben die Länder allerdings mit einer ab dem 1. Januar 2008 wirksamen Erhöhung der Entgelte um 2,9 Prozent teuer erkauft.“

Auch wenn die Gewerkschaften erkennbar von dem Bemühen geleitet waren, die mit den Kommunen und dem Bund vereinbarte Meistbegünstigungsklausel zu umgehen, wird sich die VKA bei der Prüfung des Tarifabschlusses von der Geschäftsgrundlage dieser Klausel leiten lassen. Der eigens dazu abgeschlossene Tarifvertrag vom 9. Februar 2006 hatte zum Inhalt, die Kommunen bei der Arbeitszeit oder beim Entgelt tariflich nicht schlechter zu stellen als die Länder.

Dazu der Präsident der VKA, Dr. Thomas Böhle: „Allerdings erscheint mir die Konstruktion, die die Gewerkschaften mit den Ländern gewählt haben, um auf die kommunalen Beschäftigten die mit den Ländern vereinbarte Arbeitszeitverlängerung und niedrigere Jahressonderzahlung nicht wirksam werden zu lassen, wenig überzeugend. Wir werden den Tarifabschluss der Länder daher inhaltlich und rechtlich sehr genau bewerten und anschließend in den Gremien der VKA über unser weiteres Vorgehen entscheiden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Pressestelle Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: (069) 21329600, Telefax: (069) 2139629600

(tr)

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