Pressemitteilung |

VIK-Positionen zu aktuellen Themen aus Energie- und Umweltpolitik / Deutschland Vorreiter bei der Liberalisierung des Strommarktes

(Berlin) - Anlässlich seiner 52. Jahrestagung am 3.November in Berlin, nahm der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. zu den Entwicklungen auf den deutschen und europäischen Energiemärkten Stellung. Dabei unterstrich er die entscheidende Bedeutung der Energiekosten für die im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie- und Gewerbeunternehmen am Standort Deutschland.

Im Hinblick auf die Liberalisierung des Strommarktes habe Deutschland seine „Hausaufgaben“ gemacht und nehme heute im europäischen Vergleich eine Vorreiterrolle ein. Der von Dow Jones und VIK veröffentlichte Industrie-Strompreisindex unterstreiche das: Seit seiner Einführung im April 1998 sei er um mehr als 12 Prozent gefallen. Auch habe sich die Strompreisschere zwischen Ost- und Westdeutschland von 1996 bis 1999 von 12 auf 5,6 Prozent weiter geschlossen. Von der jüngsten Vereinbarung zwischen dem BMWi und den Gesellschaftern der VEAG zur Braunkohleschutzklausel erwarte VIK in kürzester Zeit Strompreisgleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland.

Positiv bewertete der VIK die Einigung über die neue Verbändevereinbarung zur Stromnetznutzung. Voraussichtlich werde die Vereinbarung im Januar 2000 in Kraft treten und bis Ende 2001 gelten. Sie werde zusätzliche Wettbewerbsdynamik in den Markt bringen. Denn gegenüber dem bisherigen Regelwerk seien zahlreiche Erleichterungen für den Stromhandel erreicht worden. So würden einfache Punkttarife (Netzzugangstarife) das bisher gültige Durchleitungsentgelt ersetzen.

Damit sei die direkte Entfernungsabhängigkeit vom Tisch. Allerdings habe sich der VIK mit der Forderung nach einem vollständigen Verzicht auf eine Entfernungskomponente nicht durchsetzen können. Derzeit sei geplant, Deutschland in die Handelszonen Nord und Süd einzuteilen. Bei Überschreitung der Nord/Süd-Grenze würde ein geringes Transportentgelt auf den Saldo des insgesamt gelieferten Stroms fällig. Aus Sicht des Verbandes stellen die jüngst angekündigten Fusionen von VEBA/VIAG sowie RWE/VEW diese Handelszonen jedoch bereits heute wieder in Frage. Die betroffenen Fusionspartner befänden sich jeweils in getrennten Handelszonen. Damit entstünde ihnen ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen, der auch vom Bundeskartellamt kritisch bewertet werde. Eine entsprechende Rückkopplung auf die Verbändevereinbarung schließt der VIK daher nicht aus.

Die neuen Regelungen seien zudem eine gute Voraussetzung für die Einrichtung einer deutschen Strombörse. Der Erfolg einer solchen Börse sei für den VIK die Nagelprobe der Strommarktliberalisierung. Der VIK begrüße den Plan der EEX, neben dem Terminhandel nun zeitgleich auch einen Spotmarkt für Strom einzurichten. Denn der Spotmarkt sei die entscheidende Basis für einen langfristig liquiden Terminmarkt. Eine Börse, die sich nur auf Futures konzentriere, hätte keine Zukunft.

Parallel zur Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung Strom hätten im vergangenen Frühjahr Verhandlungen zur Verbändevereinbarung Gasnetznutzung begonnen. Verhandlungspartner seien BDI und VIK auf der einen sowie BGW und VKU auf der anderen Seite. Ziel sei es, bis Ende dieses Jahres eine erste belastbare Vereinbarung zu verabschieden.

Der VIK setze sich dabei für eine umfassende Regelung des Gasnetzzugangs ein. Neben der reinen Entgeltregelung gehörten hierzu unbedingt konkrete Netzzugangsregeln einschließlich der Nutzungsmodalitäten von Fernleitungen, Speicheranlagen und Verteilungsnetzen. Hier schlage die Industrie – analog zum Strom – ein durchgehend entfernungsunabhängiges Punktmodell vor.

Kritik übte der VIK sowohl an dem Konzept zur Ökologischen Steuerreform als auch am Stromeinspeisegesetz.

Der VIK sei davon überzeugt, dass die zusätzlichen Belastungen durch die Ökologische Steuerreform weder dem Arbeitsmarkt noch der Umwelt förderlich seien. Der VIK rate der Bundesregierung dringend, bei den weiteren Stufen der Reform zumindest die effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen von der Stromsteuer zu befreien. Denn diese - zumeist industriellen - Anlagen müssten im Wettbewerb mit den kostengünstigeren Großkraftwerken der Stromwirtschaft konkurrieren. Dies sei umso schwerer, da der Wettbewerb zurzeit wegen des Kampfes um Marktanteile unnatürlich überhitzt sei. Eine Stromsteuerbefreiung erachte der VIK daher als wichtiges Zeichen und marktwirtschaftlich kompatible Hilfe für den Erhalt dieser ressourcenschonenden Techniken.

Das Stromeinspeisegesetz folgt nach Auffassung des VIK einer marktwirtschaftlich falschen Gesetzeslogik. Es entbehre jedweden Anreizes zur Effizienzsteigerung und Innovation. Eine Ausweitung des Gesetzes auch auf der Basis von Quotenregelungen hielte der VIK daher für kontraproduktiv. Sie führe zur einer hausgemachten Verteuerung des „Produktionsfaktors Strom“ mit all seinen Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Darüber hinaus würden Dauersubventionen manifestiert, ohne die regenerativen Energietechniken in die Wettbewerbsfähigkeit zu führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)

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