Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

VDZ fordert diverse Änderungen am geplanten Gesetz

(Berlin) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat am 19. Februar in Berlin zahlreiche Änderungen des geplanten Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr gefordert. Das Gesetz soll eine Richtlinie der EG in deutsches Recht umsetzen und wird auf Online-Angebote wie z. B. Angebote im WWW, E-mail-Dienste und Online-Zugangsanbieter anwendbar sein.

In einer gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) abgegebenen Stellungnahme betont der VDZ, dass der Gesetzgeber sein Hauptaugenmerk auf die Verankerung des so genannten Herkunftslandsprinzips im deutschen Recht. Das Herkunftslandsprinzip besagt, dass sich ein Online-Anbieter zukünftig grundsätzlich nur an den Gesetzen orientieren soll, die am Ort seiner Niederlassung gelten.

Weiter fordern die Verlegerverbände, auch so genannte Verteildienste in den Geltungsbereich des Herkunftslandsprizips einzubeziehen. Schließlich sei in Bezug auf die Online-Gesetzgebung eine gute Abstimmung zwischen Bund und Ländern erforderlich.

Die Stellungnahme der Verlegerverbände zu dem Entwurf eines Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr finden Sie in der Rubrik Dokumentation – Medienpolitik.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) RA Dr. Arthur Waldenberger Markgrafenstr.15 10969 Berlin Telefon: 030/726298121 Telefax: 030/726298122

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