Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

VDV weitet Aktion "Fahren & Fliegen" aus / Vereinbarungen mit weiteren Kooperationspartnern sind zum 1. November 1999 in Kraft getreten

(Köln) - Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat mit Wirkung zum 1. November 1999 weitere Kooperationen im Rahmen der Aktion "Fahren & Fliegen" abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt können auch die Reisenden der Frosch Touristik GmbH (FTi) und der LTU Touristik GmbH (d.h. unter anderem der Marken Meiers Weltreisen, Jahn Reisen und Tjaereborg) ihre Flugscheine bzw. Berechtigungsscheine als Fahrkarten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sämtlicher den Rahmenverträgen beigetretenen Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsunternehmen verwenden. Im Falle von LTU gilt dies jedoch nur für den Bereich der außereuropäischen Flüge.

Zukünftig können somit Urlauber von FTi und LTU in den Verbund- bzw. Nahverkehrsräumen von 12 der wichtigsten deutschen Flughäfen, Eisenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen, Stadt- bzw. Straßenbahnen und Busse zur An- und Abreise zum bzw. vom Flughafen nutzen, ohne hierfür eine Fahrkarte erwerben und sich über die Tarife informieren zu müssen. In Verbindung mit dem Rail & Fly-Abkommen zwischen der Deutschen Bahn AG und den beiden Reiseveranstaltern können die Kunden in weiten Bereichen direkt von der nächstgelegenen Haltestelle bis zum Flughafen kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Seit 15. Dezember 1998 besteht bereits ein gleichlautender Rahmenkooperationsvertrag des VDV mit der TUI Deutschland GmbH & Co. KG. Die nun seit fast einem Jahr laufende, erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen VDV und TUI wurde bereits um die mit TUI verbundenen Unternehmen 1-2 Fly und L'tur erweitert. Eine ähnliche Vereinbarung besteht im Rahmen der Aktion "Fahren & Fliegen" auch mit der Hapag-Lloyd Geschäftsreise GmbH. Auch deren Fluggäste können an den wichtigsten deutschen Flughäfen kostenlos öffentliche Nahverkehrsmittel für die An- und Abreise zum bzw. vom Flughafen nutzen und dies sowohl am Start- als auch am Zielort ihrer Geschäftsreisen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)

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