Pressemitteilung |

VDR hält Rentenanpassung für verfassungsgemäß

(Frankfurt/Main) - Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hält die in diesem Jahr von der Einkommensentwicklung abgekoppelte Rentenanpassung nur nach der Inflationsrate der Vorjahres nicht für verfassungswidrig.

Zu den zahlreichen in Presseberichten des Wochenendes verbreiteten Aufrufen an die Rentnerinnen und Rentner, Widersprüche gegen die zum 1. Juli erfolgte Rentenanpassung einzulegen, bemerkt der VDR daher Folgendes: Mit dem Haushaltssanierungsgesetz vom Dezember 1999 sind die Rentenanpassungen für die Jahre 2000 und 2001 nach der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres anstatt nach der Entwicklung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmer festzulegen. Darauf hin hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes über die Preissteigerungsrate des Jahres 1999 den Rentenanpassungssatz zum 1. Juli dieses Jahres einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer auf 0,6 Prozent festgesetzt.

Der VDR geht davon aus, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Anpassung zum 1. Juli 2000 nicht als verfassungswidrig bewerten wird. Zwar wird die Auffassung vertreten, dass die rentenrechtlichen Anwartschaften durch das Grundgesetz auch insoweit geschützt sind, als sie im Grundsatz an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt sein müssen. Dem Gesetzgeber steht aber insoweit ein großer Spielraum zur Verfügung. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem dann, wenn es um Maßnahmen geht, die das System durch die Konsolidierung seiner Finanzen erhalten solle.

Der Verband ist daher der Auffassung, dass es keinen Zweck hat, die sozialpolitische Auseinandersetzung nun auf dem Rechtsweg fortzuführen. Die seiner Auffassung nach aussichtslosen Widersprüche führen lediglich zu einem erheblichen überflüssigen Aufwand bei den Betroffenen, den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten, der letztlich kein Ergebnis für die Rentnerinnen und Rentner zeitigen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z.H. Frau Hennig, Eysseneckstraße 55, 60322 Frankfurt, Tel: 069/1522-343, Fax: 0931/6002390643

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