Pressemitteilung |

VDKD begrüßt Vorschlag von Bundesministerin Andrea Nahles den Künstlersozialabgabesatz 2017 auf 4,8 Prozent senken zu wollen

(München) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) begrüßt den Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Künstlersozialabgabe für abgabepflichtige Unternehmen von derzeit 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent zum 1.1. 2017 absenken zu wollen. Der entsprechende Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung soll in Kürze in die Ressortabstimmung gehen.

Pascal Funke, Präsident des VDKD, sagt dazu: "Wir schätzen die Leistungen der Künstlersozialversicherung (KSV) für die freischaffenden Künstler und damit für die Kultur- und Kreativwirtschaft gleichermaßen. Wir freuen uns, dass Erwartungen, die wir 2014 mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verbunden haben, umgesetzt werden sollen. Die Ankündigung von Ministerin Nahles ist hinsichtlich unserer Forderung nach einer substantiellen und nachhaltigen Absenkung der Beiträge ein wichtiges Signal. Ein gerechterer Erhebungsmaßstab sorgt mit für einen angemessenen Interessenausgleich. Gerade im Bereich der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft arbeiten Unternehmen vornehmlich und verlässlich mit freien Künstlern zusammen. Wir setzen uns zudem nach wie vor für eine Erhöhung des Bundeszuschusses ein, um die KSV für die Herausforderungen der Zukunft entsprechend gestalten zu können."

Wie in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. Juni 2016 anlässlich der Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung vom selben Tag zu lesen ist, hat das Gesetz zur Stabilisierung der KSV durch eine größere Erfassungsgenauigkeit und breitere Abgabebasis der Unternehmen zu zusätzlichen Einnahmen von rund 30 Mio. im Jahr 2015 gesorgt. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse finanziert sich zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 20 Prozent durch den Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Dieser Abgabesatz beträgt für das Jahr 2016 5,2 Prozent. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr per Verordnung festgelegt.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind über 200 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich über 2 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 42 Millionen Besuchern ansprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) Pressestelle Brienner Str. 26, 80333 München Telefon: (089) 28628379, Fax: (089) 28626210

(dw)

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