Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)

VDIK begrüßt die Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge

(Bad Homburg) - Die Bundesregierung hat in Ihrer heutigen Kabinettssitzung eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wird durch diese Gesetzesänderung halbiert. Der Nachteilsausgleich für die Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er gilt für alle vor dem 01.01.2019 und nach dem 31.12.2021 angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter.

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: "Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich. Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen umweltpolitischen Ziele leisten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) Thomas Böhm, Leiter Presse und Public Relations Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg Telefon: (06172) 98750, Fax: (06172) 987520

(ta)

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