Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Unverständnis über Klärschlammdebatte

(Köln) - Mit Unverständnis reagiert man beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) auf die zur Zeit aufkeimende Debatte um die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm. Gründliche Kontrollen gewährleisten seit Jahren bestimmungsgemäße Frachten der für die landwirtschaftliche Verwertung geeigneten Klärschlämme, so der BDE. Die Landwirte profitierten von der Klärschlammausbringung doppelt, weil sie in der Regel für die Lieferung von Nährstoffen noch Zuzahlung erhalten. Der Risikofonds für eventuelle Klärschlammschäden sei „prall gefüllt“ und noch nie ernsthaft in Anspruch genommen worden. Für ein grundsätzliches Verbot des Klärschlammeinsatzes auf den Feldern sieht der BDE, ohne dass neuere Erkenntnisse über seuchenhygienische Gefährdungspotentiale vorliegen, keine Veranlassung.

Jüngste Verlautbarungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat man beim Kölner Entsorgungsverband mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Lückenlose Kontrollen, wie der DBV sie fordert, gibt es nach BDE-Erklärung seit Jahren. Die Inhaltsstoffe und die zulässigen Schadstofffrachten seien durch exakte Vorschriften penibel fixiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse bildeten die Basis für die Grenzwerte, die unter den Gesichtspunkten des Bodenschutzes festgesetzt wurden und bei der landwirtschaftlichen Nutzung regelmäßig weit unterschritten würden.

Um jedoch auch für den Eventualfall gerüstet zu sein, wurde ein Risikofonds geschaffen, aus dem betroffene Landwirte entschädigt werden sollen. Dieser Fonds ist nach BDE-Informa-tionen „prall gefüllt“ und wurde bislang noch nie ernsthaft wegen Kontaminierung von Ackerflächen in Anspruch genommen.
Aus den Erfahrungen mit der Anwendung des Klärschlamms als Dünger habe sich kein Anhaltspunkt ergeben, diese Vorgehensweise zu ändern oder gar zu verbieten, meint man beim BDE. Sollten im Zusammenhang mit den BSE-Fällen Besorgnisse erwachsen, so müsse dem konsequent nachgegangen werden, um mögliche Gefahrenquellen aufzudecken oder auszuschließen. Pauschale Verdächtigungen seien nicht zielführend.

Der BDE bezweifelt auch, ob es zu generellen flächendeckenden Verboten für die landwirtschaftliche Klärschlammnutzung kommen müsste, wenn tatsächlich in einzelnen Regionen auf Grund von entsprechenden Untersuchungsbefunden Anlass zum Handeln bestünde. Der Kölner Verband rät hier zu differenzierter Betrachtungsweise.

Bislang profitierten von der Klärschlammnutzung alle Beteiligten: Die Abwasserwirtschaft spare höhere Ausgaben für das Verbrennen der Trockenmasse – was den Gebührenzahlern zu gute komme – und die Bauern erhalten Geld für die Abnahme und die Ausbringung auf ihren Flächen – wobei sie zudem Geld für den Ankauf von Kunstdünger sparen.

Dass der Bauernverband auch für den Kompost nach strengsten Kontrollen ruft, vermag der BDE nicht nachzuvollziehen. Zusätzlich zu den Vorgaben der Bioabfallverordnung sorgt die Bundes-Gütegemeinschaft Kompost seit Jahren für einen hohen Qualitätsstandard. Die Kompost- und Humuswirtschaft hat durch konsequente Überwachung und intensive Beratung ganz entscheidend für die Hochwertigkeit ihrer Produkte gesorgt und somit zum Schließen von Kreisläufen beigetragen – ganz im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, stellt der BDE fest.

Mögliche Probleme der Klärschlammnutzung mit Fragen der Kompostverwertung zu verquicken, hält der BDE schon aus grundsätzlichen Überlegungen für unzulässig. Die Herkunftsbereiche der jeweiligen Ausgangsmaterialien seien grundverschieden und unterlägen gänzlich anderen äußeren Bedingungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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