Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Ungeminderte Besteuerung von Unternehmensverkäufen in den Jahren 1999 und 2000 verfassungswidrig

(Berlin) – „Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass nur Unternehmer/Freiberufler, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb verkauft oder aufgegeben haben, den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ungemildert versteuern müssen", so Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) und Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), Berlin, in einer gemeinsamen Stellungnahme am 3. April 2001.

Entgegen den Forderungen beider Organisationen ist die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes für Betriebs- und Praxisveräußerungen und -aufgaben nicht rückwirkend erfolgt. So ist es zu einer nicht zu vertretenden Ungleichbehandlung zu Lasten von Unternehmern und Freiberuflern gekommen, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb bzw. ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben. Sie wurden zum Opfer staatlicher Zufallsentscheidungen - ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitssatz)!

"Was als falsch erkannt worden ist, darf auch für eine Übergangszeit nicht gesetzliche Wirklichkeit bleiben", so DStV und BFB; sofern der Gesetzgeber dies nicht von selbst behebt, muss wohl das Bundesverfassungsgericht nachhelfen. Der DStV stellt daher seinen Mitgliedern und den Mitgliedern des BFB einen Musterrechtsbehelf zur Verfügung, der den Weg zur verfassungsgerichtlichen Prüfung einschlagen hilft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030/2844440 Telefax: 030/28444440

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