Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie schreitet voran

(Köln) - Bis Juli möchte man den Entwurf einer Deponieverordnung, in der alle deponierungsrelevanten Regelungen in einer Verordnung vereint sind, einschließlich der Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie, bis zur „Kabinettsreife“ bringen, so eines der Resultate eines Expertengesprächs, das Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) im Bonner Umweltministerium führen konnten. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll im Anschluss an die Ressortabstimmung im März/April ab Mitte Mai die Anhörung der beteiligten Kreise erfolgen. Nach Einbringung des Papiers ins Kabinett im Juli, plant man für den Herbst die Befassung von Bundestag und Bundesrat mit dem Projekt, so dass zum 1. Dezember ein Inkrafttreten möglich würde.

Allerdings könnte man noch erheblich unter Druck geraten, weil eigentlich bis zum Juli 2001 die europäische Vorschrift in nationales Recht umgesetzt worden sein müsste. Man hofft aber im BMU, durch Vorlage des Kabinettsentwurfs in Brüssel dokumentieren zu können, dass man sich kurz vor Abschluss des Verfahrens befindet.

Interessant waren für die BDE-Delegation die Informationen über die beabsichtigte Zuordnung der Deponieklassen. So werden die künftigen deutschen Deponieklassen 0 und I den Inertdeponien der Brüsseler Deponierichtlinie entsprechen. Die Klassen II a und II b korrespondieren mit der „Deponieklasse der nicht gefährlichen Abfälle“ und die Klasse III umfasst die „Deponieklasse für gefährliche Abfälle“.

Die dreistufige Charakterisierung von Abfällen, wie sie in der Deponierichtlinie verankert ist, bedarf noch der präzisen Auslegung. Den Vorstellungen des CEN/TC 292 steht man beim TAC eher reserviert gegenüber. Da es derzeit noch keine konkreten Zuordnungswerte gibt, bleibt es zwischenzeitlich den Nationalstaaten überlassen, hierzu eigene Regelungen zu formulieren. Für die Bundesrepublik war seinerzeit zu Protokoll gegeben worden, dass man auch gegebenenfalls strengere Werte in die eigenen Vorschriften aufnehmen wolle.

Die BDE-Delegation regte bei den BMU-Experten an, in den künftigen Bestimmungen den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben Erleichterungen oder bestimmte Vorrechte zu gewähren. Dieses sei insbesondere bei den Eigenüberwachungstatbeständen zu prüfen. Seitens des Ministeriums wurde angeregt, konkrete Vorschläge zu entwickeln und in das Verfahren einzubringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressestelle Hanskarl Willms Telefon: 0221/93470031 Telefax: 0221/93470093 Stefan Hülsdünker Telefon: 0221/93470033 Telefax: 0221/93470093 Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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