Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Ulla Schmidts Vorschlag ist eine Mogelpackung / Alleinige Finanzierung des Zahnersatzes durch Versicherte innerhalb der GKV potenziert Probleme

(Berlin) - Nach Zeitungsberichten schlägt Sozialministerin Ulla Schmidt vor, den Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu belassen und die Finanzierung allein auf die Arbeitnehmer zu übertragen. Dazu erklärte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Dr. Wilfried Beckmann, heute in Berlin.

"Mit diesen Vorschlägen der Ministerin werden keine der Ziele erreicht, die sich die Verhandlungspartner um eine Gesundheitsreform selbst gesteckt haben. Dadurch wird weder der Zugang zu einer präventionsorientierten Zahnmedizin geöffnet noch lässt sich das Sparziel von 20 Mrd. Euro zur Entlastung der Lohnkosten realisieren. Im Gegenteil. Das marode und baufällige Gerüst der gesetzlichen Krankenversicherung soll weiter mit unsinnigen Umfinanzierungsorgien zusammengehalten werden. Die alleinige Finanzierung des Zahnersatzes durch die Versicherten unter dem Deckmantel der GKV soll den Bürgern suggerieren: Alles bleibt beim Alten. Das stimmt nicht. Die Rationierungen von Leistungen werden sich weiter verschärfen, und der freie Zugang zu allen zahnärztlichen Versorgungsformen bleibt blockiert. Das bedeutet: weniger Gesundheit für mehr Geld."

Beckmann plädierte an die Teilnehmer der Konsensverhandlungen um die Gesundheitsreform: "Unsere Gesellschaft braucht den strukturellen Wechsel im Gesundheitswesen, um in Zukunft große Gesundheitsrisiken solidarisch schultern zu können. Trippelschritte und ideologische Verbohrtheiten können wir uns jetzt nicht mehr leisten."

In der Diskussion um die Ausgliederung weiter Teile der Zahnmedizin aus dem Leistungskatalog der GKV erinnerte Beckmann daran, dass "die dadurch eingesparten Beiträge den Versicherten in voller Höhe für eine private Eigenvorsorge zur Verfügung stehen müssen". Das von der Zahnärzteschaft vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass die zahnärztliche Versorgung von Trauma, Tumor und genetisch bedingten Fehlbildungen im Leistungsspektrum der GKV verbleiben soll. Auch der Bereich der Prävention, Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen soll weiter solidarisch abgesichert bleiben. Alle anderen zahnmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen sollen nicht länger Bestandteil der GKV-Absicherung sein. Durch die Einführung von befundorientierten Festzuschüssen würden die Prämien für die private Absicherung stabil gehalten und zusätzlich dem Patienten der Zugang zu allen Versorgungsformen eröffnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: 0228/85570, Telefax: 0228/347967

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