Pressemitteilung |

Ãœber 15.000 Patienten klagen wegen Behandlungsfehlern

(Bonn) - Infektionen, Schmerzen, Krankheit, Geburtsschäden, Lähmungen - über 15.000 Klagen wegen ärztlicher Behandlungsfehler gehen jährlich bei den deutschen Zivilgerichten ein. Lediglich bei maximal 10 % dieser Klagen wird den Patienten der verlangte Schadensersatz zugesprochen. Hinzu kommen zahlreiche Fälle, die außergerichtlich erledigt oder erst gar nicht bekannt werden. Die Dunkelziffer nicht erfasster Behandlungsfehler liegt seriösen Annahmen zufolge bei weit über 100.000 Fällen pro Jahr. Des Weiteren wird die Zahl der durch Spätschäden aufgrund falscher Medikamentenverordnung verursachten Todesfälle auf 5.000 bis 8.000 geschätzt. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. (BVZV) die Bundesregierung auf, die Rechtsstellung des Patienten zu stärken und unverzüglich ein Patientenschutzgesetz zu erarbeiten. Patientenschutz muss Kanzlersache werden, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. in Berlin. Andernfalls sei nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung ihr Versprechen, den Patientenschutz wesentlich zu stärken, noch in dieser Legislaturperiode einlösen wird. Untermauert wird die Forderung des BVZV durch ein in der vergangenen Woche veröffentlichtes Expertengutachten.

Ein unverzichtbarer Eckpunkt eines Patientenschutzgesetzes ist aus Verbrauchersicht die teilweise Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern für geschädigte Patienten. Bisher ist es in der Regel so, dass der Geschädigte allein die Beweise erbringen muss für a) das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, b) den Zusammenhang der Operation mit seinem nachträglichen Leiden und c) die Schuld des Operateurs am Behandlungsfehler. "Es kann nicht länger sein, dass Opfer von Behandlungsfehlern mühselig alle Unterlagen besorgen müssen, um den Zusammenhang zwischen einer Fehlbehandlung und der daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigung zu beweisen", so BVZV-Gesundheitsexperte Thomas Isenberg. Stattdessen, so die Forderung, sollte zukünftig der Operateur bzw. Arzt darlegen, dass das Leiden des Patienten nicht durch die Behandlung des Arztes verursacht wurde.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten - damals noch in der Opposition- sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen eine Stärkung des Patientenschutzes versprochen. Aktuell sei jedoch in keiner Weise erkennbar, dass die Bundesregierung eine Stärkung der Rechtsstellung der Patienten – auch gegen die organisierte Lobby der deutschen Ärzteschaft - ernsthaft durchsetzen möchte, so der BVZV. Statt konkrete Eckpunkte eines Patientenschutzgesetzes zu formulieren, würden etwa in der Arbeitsgruppe "Patientenrechte" des Gesundheits- und Justizministeriums derzeit lediglich vage Handlungsoptionen beschrieben, lautet die Kritik.

Unterstützung in seiner Forderung nach einer Stärkung der Patientenrechte erhielt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. vergangene Woche durch die Veröffentlichung eines Gutachtens des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Das Gutachten spricht sich für eine Bündelung der derzeit in unterschiedlichen Gesetzestexten verankerten Patientenrechte aus. Des Weiteren empfiehlt der Expertenrat die Fortentwicklung des Haftungsrechts im Sinne einer Verbesserung des Verbraucher- und Patientenschutzes. Entsprechende Petitionen betroffener Patienten für grundsätzliche Reformen im Arzthaftungsrecht liegen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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