Pressemitteilung | Deutsche Stiftung fĂŒr junge Erwachsene mit Krebs e.V.

Trotz GesetzesĂ€nderung bleiben junge Krebspatienten hĂ€ufig auf den Kosten fĂŒr die Fruchtbarkeitserhaltung sitzen

(Berlin) - Mehr als 80 Prozent der jungen Menschen mit Krebs können geheilt werden, aber die notwendige Therapie fĂŒhrt bei vielen von ihnen zu Unfruchtbarkeit. Durch das Einfrieren von Eizellen, Spermien oder Keimzellgewebe (Kryokonservierung) kann die Hoffnung auf eigene Kinder erhalten bleiben. Die Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 Euro fĂŒr junge Frauen und etwa 500 Euro fĂŒr junge MĂ€nner. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr. Nach alter Gesetzeslage mussten die Betroffenen die Kosten selbst tragen. 2019 Ă€nderte der Bundestag das SGB V und machte die Kryokonservierung zur Kassenleistung.

"FĂŒr dieses Gesetz haben die Betroffenen so sehr gekĂ€mpft", sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung fĂŒr junge Erwachsene mit Krebs. "Aber leider hat sich fĂŒr viele von ihnen noch nichts geĂ€ndert." Einige große Krankenkassen ĂŒbernehmen die Kryokonservierung nach wie vor nicht. Die Betroffenen mĂŒssen das Geld in der kurzen Zeit auftreiben, die ihnen nach der Diagnose ihrer Erkrankung bis zum Beginn der Therapie bleibt. Manche schaffen das nicht.

Die BegrĂŒndung dieser Krankenkassen ist streng juristisch nicht angreifbar: Das Gesetz sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Kryokonservierung erlassen muss. Nach dem Zeitplan sollte der Entwurf dazu im November 2019 vorliegen und im kommenden Februar 2020 sollte die Richtlinie fertig sein.(1) Der Entwurf steht aber immer noch aus.

Nach Fertigstellung und Genehmigung der Richtlinie durch das Ministerium mĂŒssen dann auch noch die Preise fĂŒr die medizinischen Maßnahmen ausgehandelt werden. DafĂŒr hat der Bewertungsausschuss ein weiteres halbes Jahr Zeit. "Es ist fraglich, ob das alles noch in diesem Jahr abgeschlossen wird", erklĂ€rt Freund und fĂ€hrt fort: "Es ist fĂŒr die Betroffenen eine unertrĂ€gliche Situation. Die Kryokonservierung ist seit Langem medizinisch etabliert und wird in den relevanten Leitlinien der Fachgesellschaften empfohlen."

Es gibt aber auch Krankenkassen, die ihre Versicherten unterstĂŒtzen. "Nach einer Umfrage haben uns sieben Krankenkassen zugesagt, dass sie die Betroffenen bei der Kryokonservierung auf individueller Basis finanziell unterstĂŒtzen. Leider betrifft das nur etwa 14 Prozent der Versicherten", sagt Freund. Die Ergebnisse der Umfrage und weitere Erfahrungen aus der Beratung sind auf der Webseite der Deutschen Stiftung fĂŒr junge Erwachsene mit Krebs unter der Rubrik "Wissen" veröffentlicht.(2) "Wir hoffen sehr auf eine flexible Haltung weiterer Krankenkassen und auf eine beschleunigte Umsetzung der Regelungen zur Kryokonservierung", schließt Freund ab.

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und MĂ€nner im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung fĂŒr junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin fĂŒr Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, UnterstĂŒtzer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, FachĂ€rzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente UnterstĂŒtzung fĂŒr die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft fĂŒr HĂ€matologie und Medizinische Onkologie e. V. gegrĂŒndet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung fĂŒr junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnĂŒtzig anerkannt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Stiftung fĂŒr junge Erwachsene mit Krebs e.V. Pressestelle Alexanderplatz 1, 10178 Berlin Telefon: (030) 28 09 30 56 0, Fax: (030) 28 09 30 56 9

(sf)

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