Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Tierschutz ins Grundgesetz - Langer Atem führt zum Erfolg

(Bonn) - Der Deutsche Tierschutzbund registriert die breite Zustimmung des Deutschen Bundestages für ein Staatsziel Tierschutz mit Genugtuung. "Unser jahrzehntelanger Kampf endet erfolgreich", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation erwartet jetzt, dass die neue Rechtslage konsequent angewendet wird. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes stellt auch die industrielle Tierhaltung in der Landwirtschaft einen klaren Verstoß gegen ein Staatsziel Tierschutz dar.

"Wir haben jahrzehntelang für diese höchste rechtliche Anerkennung der Mitgeschöpfe gekämpft. Unser langer Atem hat uns zum Erfolg geführt. Wir werden nun pragmatisch und konsequent handeln, damit das auf dem Papier beschlossene Ziel mit Leben erfüllt wird. Jetzt geht es erst richtig los", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e.V., zur heutigen 2/3-Bundestagsmehrheit für den Tierschutz ins Grundgesetz.

Das tierschutzverachtende sog. Schächturteil vom 15. Januar 2002 hatte erst kürzlich bewiesen, dass ein Staatsziel Tierschutz dringend nötig ist. Der Tierschutz galt bisher gegenüber den grundgesetzlich geschützten Freiheiten von Forschung, Kunst und Beruf als nachrangig. Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2002 kann der Tierschutz den anderen im Grundgesetz verbrieften Grundrechten "auf gleicher Augenhöhe" begegnen.

Der Deutsche Tierschutzbund erwartet jetzt die konsequente Umsetzung der Bundestagsentscheidung. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation wird genau beobachten, ob dem neuen Staatsziel in Urteilen und Gesetzgebungsverfahren Rechnung getragen wird. Es braucht jetzt rasch Vorgaben und Maßnahmen, damit sich im Sinne des Tierschutzes etwas sichtbar verändert. Auch die industrielle Tierhaltung in der Landwirtschaft stellt aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes einen klaren Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz und gehört auf den Prüfstein.

"Das Staatsziel darf nicht nur eine verbale Luftblase sein. Uns steht noch ein harter Kampf bevor. Aber jetzt sind nicht nur die Argumente, sondern auch die Paragrafen noch deutlicher als vorher auf der Seite des Tierschutzes", so Wolfgang Apel in der ersten Bewertung.

Um konkrete Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Einzelfall ahnden zu können, peilt der Deutsche Tierschutzbund als nächstes Etappenziel das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände an. Das Klagerecht wurde von der rot-grünen Bundesregierung 2002 zwar für Naturschutz-, aber eben nicht für Tierschutzverbände beschlossen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Baumschulallee 15 53115 Bonn Telefon: 0228/604960 Telefax: 0228/6049640

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