Pressemitteilung | Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

Tiere sind keine Souvenirs / Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) warnt vor illegaler Einfuhr von artgeschützten Tieren und tierischen Souvenirs / Nachzuchten den Vorzug geben / Bei Exoten auf Nachweis achten

(Wiesbaden) - Schlangenledergürtel, Leopardenmäntel oder Elfenbein-Essstäbchen – viele Urlauber möchten gerne ein Andenken mit nach Hause bringen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) weist jedoch auf die Auflagen zur Einfuhr von geschützten Tieren hin: "Täglich sterben 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Daher appellieren wir an alle Urlauber, die Bestimmungen des Tier- und Artenschutzes einzuhalten und am besten auf tierische Souvenirs generell zu verzichten", erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner.

Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der EG- Artenschutzverordnung. Betroffen sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln und Alpenveilchen. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie Halsketten aus Korallenstücken, exotische Felle oder Schildkrötenöl. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und die Zahlung eines Bußgeldes.

Der ZZF rät Touristen, sich vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz zu informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Besser sei es jedoch, auf diese Mitbringsel zu verzichten. Wer sich für exotische Tiere wie Papageien oder Reptilien begeistert, sollte aus Gründen des Tier- und Artenschutzes legal nachgezüchteten Tieren den Vorzug geben: "Nachzuchten gefährden nicht die Artenvielfalt und gewöhnen sich außerdem leichter an den Menschen", erklärt Oechsner. Bei der Anschaffung von artgeschützten Tieren sollten Halter darauf achten, dass sie einen Nachweis der legalen Herkunft erhalten. Viele – auch nachgezüchtete – Tiere müssen bei der örtlichen Artenschutzbehörde gemeldet werden. Einige geschützte Arten müssen zudem amtlich gekennzeichnet werden. Die Liste der artenschutzrechtlich zu kennzeichnenden Arten finden Sie unter http://www.zzf.de/ ringstelle. Von Tierarten mit besonders hohen Ansprüchen an Futter- oder Haltungsbedingungen, oder Tieren die mittels tierschutzwidriger Fang- und Transportmethoden in den Handel gelangen, rät der ZZF ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) Thomas Griffith, Presse und Public Relations Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden Telefon: (0611) 447553-0, Telefax: (0611) 447553-33

(bl)

NEWS TEILEN: