Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Tabakwerbeverbot: EuGH zeigt EU rote Karte

(Berlin) - Am 5. Oktober hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring für Tabakprodukte aufgehoben. Dazu erklärten jetzt der Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, Reiner Oestreich, und der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:

Der Einzelhandel begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 5. Oktober, die EU-Richtlinie zu Werbung und Sponsoring für Tabakwaren zu annullieren. Das Urteil ist ein Meilenstein, der hoffentlich seine Auswirkungen auf die aufgeregte Diskussion in Brüssel über weitere Verbote und Einschränkungen rund um den Tabak haben wird.

Die EU hatte den Erlass der Richtlinie mit unterschiedlichen nationalen Regelungen in der EU begründet, die angeblich den Handel im Binnenmarkt behindern würden. Aber ein reines Verbot von Tabakwerbung ist keinesfalls geeignet, den Handel zu erleichtern. Im Gegenteil: Ein solches Werbeverbot wäre eine obrigkeitsrechtliche Bevormundung der Verbraucher gewesen und hätte Handel und Wettbewerb empfindlich beeinträchtigt. Starke Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt wären die Folge gewesen.

Darüber hinaus steht nun eindeutig fest, dass die EU keine Zuständigkeit hatte, um diese Richtlinie zu erlassen. Sie hat sich damit Kompetenzen angemaßt, die allein ihren Mitgliedstaaten zustehen. Hier hat der Europäische Gerichtshof der EU die rote Karte gezeigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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