Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Strompreiserhöhungen rechtlich bedenklich / VEA rät: Stromlieferverträge sorgfältig prüfen

(Hannover) - Zahlreiche Kunden erhalten in diesen Tage Post von ihrem Stromlieferanten. Dieser kündigt Strompreiserhöhungen wegen zweier im ersten Halbjahr in Kraft getretener Gesetze an. Die Versorger wollen die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz auf die Kunden abwälzen.

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, weist darauf hin, daß die industriellen Sondervertragskunden die anstehenden Strompreiserhöhungen nicht ohne weiteres akzeptieren sollten. Die regelmäßig mit diesen Kunden vereinbarten Steuer- und Abgabenklauseln, auf die die Stromversorger sich im Zusammenhang mit der Weitergabe der Belastungen beriefen, stellten keine ausreichende Rechtsgrundlage für die geforderten Strompreiserhöhungen dar, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied Manfred Panitz.

Die aus den beiden genannten Gesetzen resultierenden Belastungen träfen die Versorgungsunternehmen und nicht die Kunden; sie seien auch keine Steuern oder Abgaben. Den Stromlieferverträgen könne nicht entnommen werden, dass die Kunden das gesamte wirtschaftliche Risiko eines Stromversorgers aus allen erdenklichen VEA-Presseinformation vom 14. September 2000 gesetzlichen Veränderungen übernehmen wollten. Abgesehen davon, dass eine solche einseitige Risikoabwälzung auf die Kunden erheblichen rechtlichen Bedenken begegne, sei solches auch nicht ausdrücklich in den Verträgen geregelt worden.

Die Strommarktliberalisierung habe zu sehr viel kürzeren Laufzeiten geführt. Dies hätten nicht nur die Kunden, sondern auch die Versorgungsunternehmen gewollt, um möglichst schnell auf veränderte Marktverhältnisse reagieren zu können. Dann aber sei, so Panitz, kein Raum mehr für Vertragsanpassungen, insbesondere Preisanhebungen innerhalb der Vertragsaufzeiten.

Der VEA rät allen betroffenen Kunden, die Stromlieferverträge sorgfältig zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, bevor Zahlungen geleistet würden. Gerade der industrielle Sondervertragskunde müsse wissen, dass er bei vorbehaltloser Zahlung, so Panitz, Gefahr laufe, die Forderung anzuerkennen, auch wenn der Vertrag das nicht hergäbe.

Schließlich moniert Panitz, dass die Kunden keine Möglichkeiten hätten, die Preiserhöhungen zu prüfen. Bisher habe kein Versorgungsunternehmen die Mehrkosten nachgewiesen. Dies sei auch noch nicht möglich, da der in den Gesetzen geregelte bundesweite Belastungsausgleich zwischen den Stromlieferanten noch nicht erfolgt sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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