Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Sträfliche Handy-Pause auf Seitenstreifen

(Stuttgart) - Wer wegen eines Handy-Telefonats die Fahrt unterbricht und dazu auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftstraße anhält, riskiert, doppelt bestraft zu werden.

Wie der ACE Auto Club Europa am Sonntag in Stuttgart berichtete, ist nach der Straßenverkehrsordnung (§18,8.StVO) das Halten auf Seitenstreifen generell verboten und wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60 Mark bestraft. Falls dann beim Stopp am Straßenrand auch noch mit laufendem Motor das Handy ohne Freisprecheinrichtung benutzt wird, kann unter Umständen ein weiteres Verwarnungsgeld in Höhe von 60 Mark fällig werden. Dies ergebe sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Danach sind einzelne Verstöße getrennt zu verwarnen, wenn der Betroffenen unter anderem durch mehrere Handlungen geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen hat.

Gewöhnlich gilt, dass bei Mehrfachdelikten nur ein einziges Verwarnungsgeld verhängt wird, dann allerdings das höchste der in Betracht kommenden, erläuterte der ACE.

Die Clubzeitschrift ACE LENKRAD berichtet unterdessen in ihrer neuesten Ausgabe (4/2001), dass die Polizei jüngst viele Wagenlenker beobachtet habe, die am Fahrbahnrand verbotener Weise anhalten, um per Handy zu telefonieren. Klingelt das Mobiltelefon im Auto, sollte ein Parkplatz angesteuert werden, rät der ACE. Ein Stopp am Seitenstreifen sei nicht nur verboten, sondern auch gefährlich.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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