Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg (bpa)

Stichtag 01.08.19: Fast 500 Pflegeheime warten auf die Entscheidung / Sozialministerium signalisiert auf bpa-Fachtag zeitliche Spielräume beim Abschluss laufender Umsetzungsprozesse

(Stuttgart) - Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die sich aktuell in einer Abstimmung zur neuen Landesheimbauverordnung befinden, können diesen Prozess notfalls auch über den Umsetzungsstichtag 1.9.2019 hinaus fortführen. Das hat das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg auf dem Fachtag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) klargestellt. "Wer sich zur Anpassung seiner Einrichtung an die neuen Bauvorschriften rechtzeitig auf den Weg gemacht hat, muss keine Sorge vor einem Aufnahmestopp oder anderen Sanktionen haben, auch wenn der entsprechende Bescheid Ende August noch nicht vorliegt", sagte die zuständige Referatsleiterin Pflege Dr. Angela Postel.

Die baden-württembergische bpa-Landesgruppe hatte auf Unsicherheiten in der Branche reagiert und zum Dialog nach Karlsruhe geladen.

"In der Praxis erleben wir neben vielen konstruktiven Bemühungen auch oft Unsicherheiten bei den zuständigen Heimaufsichten vor Ort", berichtete der bpa-Landesvorsitzende Rainer Wiesner. "Der Countdown läuft aber, es bleiben nur noch sechs Monate Zeit. Die Behörden müssen in den noch laufenden Abstimmungen bei Bedarf von ihren Ermessensspielräumen Gebrauch machen und Betreibern sowie Pflegebedürftigen schnell Klarheit geben."

Eine Abfrage des bpa und der anderen Leistungserbringerverbände hatte ergeben, dass sich knapp die Hälfte aller betroffenen Pflegeinrichtungen in Baden-Württemberg noch in der Abstimmung mit den Heimaufsichtsbehörden befindet. Die Landesheimbauverordnung sieht künftig ausschließlich Einzelzimmer und Wohngruppen mit maximal 15 Bewohnern vor.

Das wird laut einer Befragung der Pflegeverbände kurzfristig mehr als 3.000 Pflegeheimplätze in Baden-Württemberg verschwinden lassen. "Wer das Angebot an Pflegeheimplätzen durch überzogene bauliche Anforderungen derart verknappt, nimmt Pflegebedürftigen und ihren Familien jede Wahlfreiheit bei der Versorgung. Das ist Bevormundung und das Gegenteil einer weitblickenden Sozialpolitik", sagte bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel vor den rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachtages.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 1.200 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Landesgruppe Baden-Württemberg (bpa) Pressestelle Marienplatz 8, 70178 Stuttgart Telefon: (0711) 960496-0, Fax: ()

(ds)

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