Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Steuerreform 2000 - Unzureichende Entlastung

(Berlin) - Die im Rahmen des geplanten Steuersenkungsgesetzes vorgeschlagene Tarifreform ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler unzureichend. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, beklagt insbesondere, dass die "Neue Mitte" viel zu kurz kommt. " Die erwarteten erheblichen Steuermehreinnahmen sollten dazu verwendet werden, endlich auch die Steuerzahler im mittleren Einkommensbereich stärker zu entlasten", sagte Däke in Berlin. Angesichts der erdrückenden Abgabenlast sollte zudem ein Teil der Erlöse aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen, die allerdings vorwiegend zum Schuldenabbau verwendet werden sollten, zur Anschubfinanzierung einer Steuerreform eingesetzt werden. Um die mittleren Einkommen spürbar zu entlasten, ist es nach Ansicht Däkes erforderlich, den Spitzensteuersatz abzusenken und vor allem den vorgesehenen Knick im Lohn- und Einkommensteuertarif zu beseitigen.

Wie unzureichend die Entlastungen im mittleren Einkommensbereich ausfallen, verdeutlicht der Bund der Steuerzahler an einem Belastungsvergleich. So werden die direkten Abzüge mit Steuern und Sozialabgaben bei einem ledigen Durchschnittsverdiener (Jahresbrutto im Jahr 2000 rund 52.200 Mark) auch im Jahr 2005 noch immer bei 49 Prozent liegen. Dies sind nur 2,9 Prozentpunkte weniger als 1998, dem Jahr vor der ersten Reformstufe. Bei Haushalten mit hohem Energieverbrauch wird die geringe Entlastung bei den direkten Abgaben in vielen Fällen durch die erhöhten Energiesteuern sogar aufgefressen.

Auch bei der so genannten Grenzbelastung, die für die Motivation und die Leistungsbereitschaft besonders wichtig ist, fällt die im Rahmen der Steuerreform 2000 vorgesehene Entlastung nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler völlig unzureichend aus. Während sich der Fiskus beim ledigen Durchschnittsverdiener von 100 Mark zusätzlichem Bruttolohnaufwand im Jahr 1998 64,8 Prozent nahm, sind es mit 63,5 Prozent im Jahr 2005 noch fast eben so viel. An der extremen Leistungsfeindlichkeit der überzogenen Abgabenbelastung ändert sich also auch bei Realisierung der bisherigen Reformpläne kaum etwas. Denn selbst nach der dritten Reformstufe im Jahr 2005 würden noch immer fast zwei Drittel vom Bruttolohnzuwachs an den Staat gehen. Dem Durchschnittsverdiener blieb kaum mehr als ein Drittel zur freien Verfügung.

Die Ursache für die unzureichende Entlastung im Bereich mittlerer Einkommen sieht der Bund der Steuerzahler im "Trick mit dem Knick". Denn um im Jahr 2005 bei möglichst geringen Steuermindereinnahmen einen niedrigen Eingangssteuersatz von 15 Prozent ausweisen zu können, sieht der Tarifvorschlag der Bundesregierung im Anfangsbereich der Besteuerung einen besonders steilen Anstieg der (Grenz)Steuersatzkurve vor. Dadurch wird bereits bei Jahreseinkommen von 24.948 Mark (dort ist die Knickstelle) ein Grenzsteuersatz von 24 Prozent erreicht. Über eine Einkommensspanne von nur knapp 10.000 Mark steigt also der Steuersatz um 9 Prozentpunkte an. "Infolge dieses enormen Anstiegs des Grenzsteuersatzes fällt die Entlastung im Bereich mittlerer Einkommen völlig unzureichend aus", sagte Däke. Beim Tarifvorschlag des Bundes der Steuerzahler, der ebenfalls einen 15-prozentigen Eingangssteuersatz, allerdings mit einem durchgehend geradlinigen Tarifverlauf (Verzicht auf Knickstelle), vorsieht, würde der ledige Durchschnittsverdiener im Jahr 2005 um rund 2.500 Mark stärker entlastet, als dies mit der "Steuer-re-form 2000" vorgesehen ist.

Wegen der Unzulänglichkeiten der bisherigen Reformpläne sind Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend erforderlich. Däke wörtlich: "Ich fordere daher den Deutschen Bundestag auf, den vorliegenden Entwurf für ein Steuersenkungsgesetz zu korrigieren. Im Interesse einer deutlich weitergehenden Entlastung "in der Mitte" sollte neben einer weiteren Absenkung des Spitzensteuersatzes vor allem auf eine Begradigung des Tarifs, also auf eine Beseitigung des Knicks im Tarifverlauf hingearbeitet werden." Bei einem Verzicht auf den Knick und einem geradlinigen Anstieg der Steuersätze vom Eingangs- bis zum Spitzensteuersatz käme es zu zusätzlichen Entlastungen von rund 35 Milliarden Mark, wovon Steuerzahler mit mittleren Einkommen besonders profitieren würden.

Die Finanzierung von zusätzlichen Steuerentlastungen wird durch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und durch verfügbare Zinsersparnisse infolge möglicher Sondertilgungen auf Grund einmaliger Mehreinnahmen im Bundeshaushalt (UMTS-Lizenzen, Börsengang von Telekom und Post) erleichtert. Zusätzliche Spielräume können dadurch geschaffen werden, dass ein Teil der Lizenzeinnahmen für eine Anschubfinanzierung der Steuerreform verwandt wird. Das löst verstärkte Impulse aus, die sich positiv auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anschubfinanzierung in den Folgejahren durch zusätzliche Einsparungen auf eine dauerhafte und solide Grundlage gestellt wird. Vorschläge dazu sind vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler bereits in einem umfassenden Gutachten vorgelegt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
PRÄSIDIUM/Pressestelle des Bundes der Steuerzahler e.V., Rückfragen an: Dieter Lau, Tel: 0611-991330

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