Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Steuerbereinigungsgesetz behindert E-Commerce

(Frankfurt am Main) - Die generelle Einführung digitaler Signaturen für elektronisch übermittelte Rechnungen, die das Steuerbereinigungsgesetz 1999 vorsieht, bedroht bewährte Verfahren des E-Commerce. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V., Dr. Franz-Josef Wissing, appellierte daher an den Bundesrat, diese Gefährdung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu verhindern.

In der Elektro- und der Automobilindustrie seien Verfahren des elektronischen Geschäftsverkehrs weit verbreitet und hätten sich bewährt. Die Anwendung normierter Obertragungsverfahren wie Edifact bzw. Odette gewähre größtmögliche Sicherheit über die Unversehrtheit bzw. Richtigkeit des Nachrichteninhalts. Die Nachrichten laufen über sichere Datenleitungen und sind auf die Teilnahme ständiger Geschäftspartner beschränkt.

Edifact-Rechnungen werden von der Finanzverwaltung bisher unter bestimmten, für die Unternehmen einfach zu erfüllenden Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug anerkannt. Durch die Neuregelung würden sie nur noch akzeptiert, wenn sie eine digitale Signatur nach dem deutschen Signaturgesetz tragen. Dies würde zu einer Aufblähung des Datenvolumens und damit zu einer Sprengung dieser Verfahren führen. Die Finanzverwaltung wolle darauf zukünftig keine Rücksicht nehmen. Ihre Ansicht, es handle sich hier nur um ein Randgebiet des E-Commerce, trifft jedoch nicht zu, wie der ZVEI ausdrücklich betont. Die Unternehmen aus den betroffenen Branchen versendeten und erhielten pro Jahr mehrere hundert Millionen Rechnungen und Bestellungen.

Dies sei deutlich mehr, als derzeit für den Rechnungsversand über das Internet für ganz Europa ausgewiesen werde. Der ZVEI bestreitet nicht, dass die digitale Signatur ein sinnvolles Instrument zur Verifizierung von Rechnungen ist, die per Internet übermittelt werden. Im Internet sei aber im Gegensatz zum Edifact-Verfahren nach heutigem Stand keine ausreichende Sicherheit über Inhalt und Absender gewährleistet. Will ein Unternehmen zum Beispiel Umsatzsteuer aus Rechnungen geltend machen, die ihm von einem anderen Unternehmen mittels Internet gestellt worden sind, so würden an diese Rechnungen zu Recht hohe Anforderungen gestellt.

Das Interesse der Finanzverwaltung am Verhindern von Vorsteuerbetrügereien erkennt der ZVEI an. Auch den Vorstoß der Finanzverwaltung, elektronische Abrechnungsverfahren unter völligem Verzicht auf Papierbelege anzuerkennen, sieht der ZVEI grundsätzlich sehr positiv. Gleichwohl dürften Internet und bewährte Verfahren des E-Commerce nicht über einen Kamm geschoren werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ZVEI Pressekontakt: Werner Thumbs, Tel.: (069) 6302-268

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