Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Steuerberaterverband kritisiert vorzeitige Anforderungen von Steuererklärungen in Thüringen

(Erfurt) - Der Steuerberaterverband Thüringen hat gegenüber Finanzministerin Heike Taubert Unverständnis darüber geäußert, dass trotz anhaltend hoher Arbeitsbelastung in den Steuerberatungskanzleien 12 Prozent der Steuererklärungen 2020 vorfristig angefordert werden.

Präsidentin Andrea Recknagel: "In dieser Zeit noch Steuererklärungen vorzeitig fertigen und abgeben zu müssen, damit die Finanzverwaltung einen gleichmäßigen Eingang verzeichnen kann, halte ich für nicht angemessen. Seit Pandemiebeginn arbeiten die Kanzleien am Limit. Erst kamen die Überbrückungshilfe I bis III, November- und Dezemberhilfe, die Neustarthilfe, jetzt geht es mit der Überbrückungshilfe plus weiter. Dazu steigen die Anträge auf Kurzarbeitergeld wegen des weltweiten Materialmangels an. Das alles wird vorwiegend in den Steuerberatungskanzleien abgearbeitet. Es überfordert unnötig die Akteure, die seit März 2020 alles dafür tun, dass Arbeitsplätze erhalten und Existenzen im Mittelstand gesichert werden. Im Bund diskutiert man über Fristverlängerungen, in Thüringen werden sie verkürzt!"

Das Thüringer Finanzministerium hatte dem Steuerberaterverband Thüringen mitgeteilt, von der gesetzlichen Möglichkeit der Vorabanforderung Gebrauch zu machen. Normalerweise sind die Erklärungen bis zum 31.05.2022 einzureichen, durch die Vorabanforderung verkürzt sich die Frist um mehr als drei Monate. Im vergangenen Jahr hatte die Finanzverwaltung mit Blick auf die Belastung der eigenen Bediensteten und der Angehörigen der steuerberatenden Berufe noch auf eine vorfristige Anforderung verzichtet.

"Es ist für mich kein Unterschied zum Vorjahr erkennbar. Es bringt nur Frust mit sich, wenn einerseits die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verkürzt und andererseits dann die Bearbeitung in den Finanzämtern verlängert wird", so die Verbandspräsidentin.

2022 wird den Steuerberatungskanzleien noch weit mehr Arbeit bringen. Die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen sind spätestens bis zum Ende Juni 2022 einzureichen. Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 müssen zudem die Feststellungserklärungen für die reformierte Grundsteuer eingereicht werden. Darüber hinaus prüft die Bundesagentur für Arbeit jeden seit Beginn der Pandemie gestellten Antrag auf Kurzarbeitergeld intensiv nach. Rückfragen und nachzureichende Unterlagen kosten zusätzlich Zeit und Nerven.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Martin Wiederhold, Geschäftsführer Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Fax: (0361) 5583320

(sf)

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