Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Statement des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zum Nitrat-Bericht der Bundesregierung

(Berlin) - Mit den bisherigen Maßnahmen ist es nicht gelungen, die unvermindert hohe Nitratbelastung durch zu viel Dünger im Grundwasser zu reduzieren. Intensive Landwirtschaft und Massentierhaltung bedrohen damit zunehmend die Ressourcen für die Trinkwasserversorger. Dies zeigt auch der aktuell vorgelegte Nitratbericht 2016, den die Bundesregierung an die EU-Kommission übermittelt hat. Denn auch im neusten Erhebungszeitraum von 2012 bis 2014 überschreiten laut dem Bericht die Nitratgehalte an 28 Prozent aller untersuchten Grundwassermessstellen des neuen deutschen Nitratmessnetzes den Grenzwert von 50 mg/l. Zudem weisen gut 27 Prozent der Messstellen zunehmende Nitratgehalte auf. Bei gut 40 Prozent sind die Nitratkonzentrationen im Vergleich zwischen den Beobachtungszeiträumen 2008-2011 und 2012-2014 gleichbleibend geblieben.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des VKU, fordert: "Es ist Zeit zu handeln. Die übermäßigen Einträge von Nitrat in unsere Gewässer müssen endlich konsequent reduziert werden. Dafür brauchen wir mehr Transparenz in der Landwirtschaft. Nur durch wirklich vollziehbare Vorgaben in der Düngeverordnung ist es den zuständigen Behörden möglich, die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren."

Steigende Nitratbelastungen treiben zudem die Kosten der Wasserversorger, da die Versorgung technisch aufwendiger wird. Katherina Reiche weiter: "Die Bestimmungen im Düngerecht müssen so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden."

Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft sollen die Bundesländer mit der neuen Düngeverordnung nicht nur die Gebiete ausweisen müssen, die mit Nitrat belastet sind, sondern in diesen auch die erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion der Nitratüberschüsse umsetzen. Beispielsweise sollten ausreichend Lagerkapazitäten für den anfallenden Wirtschaftsdünger geschaffen werden oder ein qualifizierter Flächennachweis geführt werden. Bei den Regelungen gilt es im Blick zu halten, dass die Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen weiterhin ermöglicht wird, zumal Komposte aus Bioabfällen kaum relevante Nitrateinträge verursachen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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