Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städtetag fordert Korrektur beim KWK-Gesetzentwurf

(Berlin) - Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss nach Ansicht des Deutschen Städtetages nachgebessert werden. Im Vorfeld der morgigen Beratung im Bundeskabinett forderte Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus die Bundesregierung heute auf, die zwischen Wirtschaftsministerium und Wirtschaftsverbänden vereinbarte gesetzliche Regelung zur KWK-Förderung voll umzusetzen. Erst dann könne ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, der durch die verabredete Selbstverpflichtung der Wirtschaft ergänzt werden soll.

Als großes Investitionshemmnis für die Modernisierung wertete Articus das im Gesetzentwurf festgelegte Ende der Förderdauer im Jahr 2010. Anreize für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung fehlten, da Fördermittel erst 2004 oder 2005 nach der dafür notwendigen Entscheidungs-, Planungs-, Ausschreibungs- und Bauphase in Anspruch genommen werden können. „Ohne die Modernisierung schon bestehender Anlagen und den Bau weiterer Anlagen kann der von der Bundesregierung angestrebte Abbau von Kohlendioxid nicht erreicht werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Städtetages zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Neben der Förderdauer bemängelt der kommunale Spitzenverband, dass im Gesetzentwurf die in der Vereinbarung von Bundesregierung und Wirtschaft festgelegte Zwischenprüfung Ende 2004 über mögliche weitere Maßnahmen zur CO2-Minderung nicht enthalten ist. Diese Lücke mache den zusätzlichen Bau von KWK-Anlagen unwahrscheinlich.

Positiv wertete der Deutsche Städtetag an der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden, dass sie die umweltfreundliche Stromerzeugung in KWK-Anlagen endlich voran gebracht habe. Der Entwurf müsse allerdings überarbeitet werden, um Planungs- und Investitionssicherheit für die Städte und ihre Unternehmen zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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