Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte brauchen für ihre Beschäftigten mehr Flexibilität im Beamtenrecht und im Tarifrecht

(Köln/Berlin) - Um ihrer Vorreiterrolle im Prozess der Verwaltungsmodernisierung und Bürgerorientierung gerecht werden zu können, brauchen die Städte sowohl im Beamtenrecht als auch im Tarifrecht mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Das ist das Ergebnis einer Fachkonferenz zu den Zukunftsperspektiven des öffentlichen Dienstes, die jetzt in Köln im Rahmen des Projektes „Zukunft der Stadt - Stadt der Zukunft“ des Deutschen Städtetages tagte.

Stärker als bisher sollten sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem folgende Punkte niederschlagen: die veränderten Erwartungen an die Qualität städtischer Verwaltungsleistungen, die gestiegenen Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der verstärkte Technikeinsatz in den Stadtverwaltungen. Angemessene Bedingungen seien wichtig im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter, nicht aber gleichzusetzen mit der Forderung nach höherer Entlohnung - so die Konferenzteilnehmer aus Städten, Wissenschaft, Gewerkschaften sowie Innenministerien von Bund und Ländern.

Gerade im Beamtenrecht sind die Städte bei der Ausgestaltung der Dienstverhältnisse von den rechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder abhängig. Aber auch im Tarifbereich wird eine an der Verwaltungs- und Arbeitsrealität orientierte Ausrichtung der Beschäftigungsverhältnisse nach wie vor durch zentrale Regelungen erschwert.

Personale Kompetenzen seien bei den Beschäftigten einer modernen, an Bürgerinteressen und Leistung orientierten Verwaltung weitaus wichtiger als allein Rechtskenntnisse, betonte der Rektor der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Prof. Dr. Hermann Hill. Im Recht des öffentlichen Dienstes sei deshalb eine stärkere Individualisierung notwendig, um auch in Zukunft den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern decken zu können.

Weil nur etwa elf Prozent der städtischen Beschäftigten Beamte sind, sei das öffentliche Dienstrecht zwar eigentlich vernachlässigbar. Durch die dominierenden zentralen Vorgaben auch im Tarifrecht werde es aber erschwert, die vielfältigen kommunalen Beschäftigungsverhältnisse angemessen zu berücksichtigen, bedauerte Prof. Dr. Ulrich Battis von der Humboldt Universität Berlin.

Diese Einschätzung teilte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Gerhard Kappius. Er vertrat allerdings die Auffassung, dass die tarifpolitische Entwicklung dies bereits durch den zunehmenden Abschluss von Spartentarifverträgen aufgreife. Dadurch werde Wettbewerb gefördert und mehr Flexibilität geschaffen.

Als Perspektive für die Zukunft des öffentlichen Dienstes sah die Vertreterin der Gewerkschaft ÖTV, Dr. Sabine Groner-Weber, die Schaffung eines einheitlichen Dienstrechtes. Darunter seien nicht dem Beamtenrecht gleiche Regelungen zu verstehen. Dessen Differenzierung nach Statusgruppen sei überholt. Differenzierungskriterium müsse vielmehr die ausgeübte Funktion sein. Der Bundesvorsitzende der KOMBA-Gewerkschaft, Heinz Ossenkamp, wies besonders auf die Bedeutung einer funktionierenden Verwaltung als Standortfaktor hin. Qualität und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter seien dafür das wichtigste Kapital.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Lindenallee 13 – 17, 50968 Köln Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlich: Volker Bästlein Telefon: 030/37711130 Telefax: 030/37711139

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