Pressemitteilung | Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

SpiFa drängt auf Einzelfallprüfung beim Bezug von Kurzarbeitergeld in Vertragsarztpraxen

(Berlin) - Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt darauf, dass beim Bezug von Kurzarbeitergeld in Vertragsarztpraxen eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird. Die Politik wird indessen aufgefordert, für die rund 175.000 Arztpraxen in Deutschland die nötige Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Äußerungen des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, Erwin Rüddel, MdB wie auch die Darstellung der KBV auf ihrer Homepage hinsichtlich der Anspruchsberechtigung von Leistungserbringern auf Kurzarbeitergeld haben für Irritationen bei den Mitgliedsverbänden des SpiFa gesorgt.

Derzeit erhalten Arztpraxen von der Agentur für Arbeit Bescheide, die Kurzarbeitergeld unter Verweis auf den Schutzschirm des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 pauschal ablehnen. In den Ablehnungsbescheiden wird dabei auf den mit dem COVI-19-Krankenhausgesetz geschaffenen Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigung nach § 87a Abs. 3b SGB V Bezug genommen.

"Der SpiFa hält eine pauschale Ablehnung von Kurzarbeitergeld in Bezug auf vertragsärztliche Leistungserbringer ohne Einzelfallprüfung für schlicht rechtswidrig", sagte RA Lars F. Lindemann am Dienstag in Berlin, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. "Jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland hat das Recht, unter Beachtung der jeweiligen Praxisbesonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Honorare, im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung eine Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeitergeld zu verlangen.", so Lindemann weiter. Der SpiFa geht davon aus, dass die fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit, in deren Umsetzung die ablehnenden Bescheide ergehen, fehlerhaft ist und darum dringend korrigiert werden muss. Er fordert die Politik dazu auf, für die rund 175.000 Arztpraxen in Deutschland die nötige Rechtssicherheit zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin Telefon: (030) 40009631, Fax: (030) 40009632

(ds)

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