Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Solidaritätszuschlag / VDMA: Verfassungsgericht muss prüfen

(Frankfurt am Main) - Zur angekündigten Entscheidung des Kabinetts, den Solidaritätszuschlag nicht vollständig abzuschaffen, erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

"Wer auch immer glaubt, dass der versprochene zweite Schritt zur vollständigen Abschaffung des Soli tatsächlich einmal kommt - nach dreißig Jahren Solidaritätszuschlag klingen solche Versprechen hohl. Es gibt auch keinen sachlichen Grund, warum der Fiskus höhere Einkommen und Erträge weiterhin mit dem Soli zusätzlich belastet. Aus dem Solidarpakt II im Handstreich eine weitere ideologisch geprägte ,Reichensteuer' zu machen, die auch eine Vielzahl von Unternehmen trifft, schreit geradezu nach einer Überprüfung in Karlsruhe. Wieder einmal bleibt nur die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht eine Fehlentscheidung der Politik im Nachhinein korrigiert. Die echte steuerliche Entlastung von Personen- und Kapitalgesellschaften wäre dagegen mittelstandsfreundlich und ein positives Signal in konjunkturell schwieriger werdenden Zeiten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Holger Paul, Leiter Kommunikation Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

(ds)

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