Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Sofortprogramm der Arbeitgeber gegen steigende Krankenversicherungsbeiträge

(Berlin) - Ein erneuter Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die deutsche Wirtschaft nicht akzeptabel. Anstatt steigende Beiträge in Kauf zu nehmen, muss der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 13,6 auf unter 12 Prozent gesenkt werden. Dazu sind grundlegende strukturelle Reformen notwendig, die die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Basissicherung konzentrieren. Die Bundesregierung muss umgehend nachhaltige Reformen in Angriff nehmen, zumal sie die katastrophale Finanzlage vieler Krankenkassen durch mangelnden Reformwillen und falsche Weichenstellungen in diesem und im letzten Jahr zu verantworten hat, erklärte die BDA.

Um den kurzfristigen Anstieg der Beitragssätze zu verhindern, fordern die Arbeitgeber von der Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen:

1. Senkung des Krankengeldniveaus um 10 Prozentpunkte auf höchstens 80 Prozent des Nettoeinkommens. Dies gebietet auch der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur beitrags- und leistungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen. Im Vergleich zu anderen Lohnersatzleistungen, wie Rente oder Arbeitslosengeld, ist das Krankengeldniveau immer noch viel zu hoch.

2. Anhebung der Selbstbeteiligung zumindest auf das Niveau vor Inkrafttreten des so genannten Solidaritätsstärkungsgesetzes von 1999, mit die Bundesregierung erste zaghafte Reformen wieder rückgängig gemacht hat. Wir brauchen zudem eine Ausdehnung der Zuzahlungen auf alle Leistungsbereiche einschließlich der ambulanten Behandlung und eine fortlaufende Anpassung dieses Eigenanteils an die Lohnentwicklung. Darüber hinaus müssen einzelne Leistungsbereiche, wie zum Beispiel der Zahnersatz und die Kieferorthopädie, Kuren sowie Heil- und Hilfsmittel, ganz oder teilweise aus dem paritätisch finanzierten Aufgabenkatalog herausgenommen und zu Wahlleistungen für den Einzelnen gemacht werden.

3. Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen aus der Leistungspflicht der Krankenkassen, die entweder aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren oder von den Versicherten selbst zu tragen sind. Hierzu zählen vor allem das Sterbegeld, beitragsfreie Versicherungszeiten, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen.

Ein solches schnell wirksames Sofortprogramm entlässt die Bundesregierung jedoch nicht aus ihrer Verantwortung, umgehend wirkliche und nachhaltige Strukturreformen einzuleiten. Anders lässt sich das von der Bundesregierung selbst gesetzte Ziel, die Beitragssatzsumme in der laufenden Legislaturperiode auf unter 40 Prozent zu senken, überhaupt nicht mehr erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (030) 20 33-18 00, Fax: (030) 20 33-18 05

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