Pressemitteilung |

SoVD fordert Rücknahme der Rentenreform

(Bonn) - Die Vizepräsidentin des Sozialverband Deutschland (SoVD), ehemals Reichsbund, Marianne Otte, hat Bundesarbeitsminister Walter Riester angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgefordert, die Rentenreform insgesamt zurückzuziehen. Nach Ansicht des SoVD müssen die Auswirkungen der vom Ersten Senat festgestellten verfassungswidrigen Benachteiligung von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen sowohl für die Sozialversicherungssysteme als auch für die Familienpolitik eingehend geprüft werden.

Marianne Otte: "Wenn das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, bis Ende 2004 die Bedeutung der Entscheidung für die anderen Zweige der Sozialversicherung zu prüfen, so umfasst dieser Auftrag auch und gerade die jüngsten rentenpolitischen Entscheidungen."

Die Vizepräsidentin weiter: "Ohne klare Stellungnahme zu diesem Urteil und ohne Einbeziehung des noch ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung kann Walter Riester den Versicherten und Rentnern keine umfassende verlässliche und dauerhafte Rentenreform versprechen."

Der SoVD, der bundesweit rund 500 000 Mitglieder vertritt, begrüßt zwar die familienpolitische Zielstellung des Urteils, warnt jedoch vor falschen Diskussionen. Marianne Otte: "Nach Meinung des SoVD zeigt dieses Urteil in erster Linie die großen Versäumnisse der vergangenen Jahre beim Lastenausgleich für kinderreiche Familien. Wir fordern eine grundlegende Reform der Familienpolitik. Die insoweit notwendigen sozial- und steuerpolitischen Überlegungen dürfen nicht einseitig auf die Ebene der Sozialversicherung verlagert werden. Das grundsätzlich begrüßenswerte Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf nicht dazu führen, dass die beitrags- und lohnbezogenen Leistungen der Sozialversicherung aufgrund einer neuen Solidardebatte der unterschiedlichen Versichertengruppen erneut in Frage gestellt werden. Eine solche Entwicklung könnte die Unruhe bei den Versicherten und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung erneut verstärken und in der Krankenversicherung zu falschen Weichenstellungen führen."

Nach Meinung der Organisation muss das Urteil für Bundesarbeitsminister Riester Verpflichtung sein, seine leistungseinschränkenden Neuregelungen im Rahmen der Rentenreform grundlegend zu überdenken. Gerade Eltern, die aufgrund vieler Kinder hohe finanzielle Belastungen haben, werden kaum eine ausreichende private Altersvorsorge aufbauen können, zumal dies in aller Regel keine Spitzenverdiener seien. Insoweit müsste die Rentenreform gerade das leisten, was sie jedoch z. Z. nicht anstrebe: nämlich, eine ausreichende Alterssicherung für diesen Personenkreis sicherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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