Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

Sicherheitsbranche - Allgemeinverbindlichkeit stärkt Tarifbindung

(Berlin) - Seit Jahren sinkt die Tarifbindung in Deutschland immer weiter ab. Waren 2008 noch rund 65 Prozent der Betriebe und 39 Prozent der Beschäftigten nicht tarifgebunden, sind es mittlerweile schon 73 Prozent der Betriebe und 45 Prozent der Beschäftigten insgesamt. "Die stetig sinkende Tarifbindung in den meisten Branchen wird immer mehr zum Gegenstand kontroverser politischer Streitigkeiten. Dies gilt nicht für das Sicherheitsgewerbe". so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW. Das Statistische Bundesamt habe in seiner letzten Studie zur Tarifbindung festgestellt, dass in der Sicherheitsbranche rund 67 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig seien, so Olschok. "Dieses weit überdurchschnittliche Ergebnis ist das Resultat einer marktgerechten Tarifpolitik und vor allem Folge der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Sicherheitsgewerbe", so Olschok.

"In der Sicherheitsbranche bemühen wir uns darum, jeden Tarifvertrag für Allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit auch die Beschäftigten in Nicht-Verbandsunternehmen von den Vereinbarungen profitieren und nicht zu niedrigeren Löhnen, in nicht tarifgebundenen Unternehmen die gleiche Tätigkeit ausüben müssen", so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW. Alleine in der Sicherheitswirtschaft wird die Entlohnung der Beschäftigten in rund 450 Lohngruppen in bundesweit 70 Tarifverträgen geregelt. Für Außenstehende sei dies nicht immer leicht zu durchschauen. "Die umfangreiche Struktur unserer Tarifverträge spiegelt die Vielschichtigkeit der privaten Sicherheitsdienste und einer länderbezogenen Tarifpolitik wider", so Olschok. Insgesamt betreibe der BDSW gemeinsam mit den Gewerkschaften eine erfolgreiche Tarifpolitik - zumindest gemessen an der Tarifbindung.

Nach den aktuellsten Zahlen beziehen sich 27,45 Prozent aller ausgesprochenen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen auf Tarifverträge aus dem Sicherheitsgewerbe. Die Branche habe dabei über 40 Prozent aller auf Landesebene gestellten AVE-Anträge eingebracht. Auf Bundesebene liege dieser Wert allerdings nur bei ca. 1,4 Prozent. "Grund hiervor ist, dass die von uns angestrebte Zentralisierung der Tarifverhandlungen mit unserem Tarifpartner leider nicht realisiert werden konnte", sagte Olschok. Daraus resultiere auch der mit 5,5 Prozent geringe Anteil des Sicherheitsgewerbes an den auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes erstreckten Tarifverträgen. Hierzu sei ein bundesweiter Tarifvertrag notwendig. Die Aktivitäten bezüglich der AVE zeige auch der Anteil der Branche an nicht erfolgreichen Anträgen: 41 Prozent aller abgelehnten und 33 Prozent aller zurückgenommenen Anträge stammen aus dem Sicherheitsgewerbe. Insgesamt, so Olschok abschließend, solle das Thema AVE etwas gelassener diskutiert werden. Von 73.000 gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen seien derzeit gerade 443 (= 0,6 Prozent) für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. (BDSW) Silke Wollmann, Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(df)

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