Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Schlappe für Daimler-Chrysler vier Händler gewinnen in Köln

(Bonn) - Vier Chrysler-Händler aus Nordrhein-Westfalen haben gegen den Daimler-Chrysler Konzern vor dem Oberlandesgericht Köln obsiegt. Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das OLG durch rechtskräftiges Urteil (Az. 19 U 200/00) dem Stuttgarter Konzern verboten, über konzernzugehörige Tochtergesellschaften neue Chrysler/Jeep-Fahrzeuge oder *Ersatzteile selbst zu vertreiben oder vertreiben zu lassen.

In einer Presseerklärung des Oberlandesgerichtes Köln heißt es unter anderem, ein solcher Vertrieb verstoße gegen die vertraglichen Rechte der derzeitigen Chrysler-Händler, die dadurch Wettbewerbsnachteile zu befürchten hätten.

Hintergrund dieses Urteils ist die Tatsache, dass die beklagte Chrysler Deutschland GmbH, die heute eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Daimler Chrysler AG ist, vor der Fusion von Daimler-Benz und Chrysler Vertragshändlerverträge geschlossen hat, wonach der Vertrieb von Chrysler-Erzeugnissen grundsätzlich nur über selbständige Chrysler-Vertragshändler erfolgen soll.

Im Rahmen einer Umstrukturierung der Daimler Chrysler Vertriebsorganisation war beabsichtigt, Chrysler/Jeep-Fahrzeuge nunmehr auch über konzerneigene Gesellschaften der Daimler Chrysler AG zu verkaufen. Solche Gesellschaften sollten vor allem an den Standorten der Mercedes-Benz-Niederlassungen eingerichtet und diesen Niederlassungen angegliedert werden. Ohne Kündigung der bisherigen Vertragshändlerverträge ist dies nach dem Urteil jedoch nicht zulässig, denn dies stehe zu der in diesen Verträgen festgeschriebenen Vertriebsstruktur und dem darin enthaltenen Direktvertriebsverbot in Widerspruch.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Helmut Blümer Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Telefon: 0228/91270 Telefax: 0228/9127150

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