Pressemitteilung | BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse

Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakwaren heute mit Hindernissen gestartet

(Berlin) - Seit dem 20. Mai 2019 müssen alle produzierten Zigaretten- und Feinschnittpackungen mit individuellen Packungscodes gekennzeichnet sein, um die Packungen in der Lieferkette lückenlos zu verfolgen. Dies schreibt die europäische Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU vor, auf deren Grundlage ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem - Track & Trace (T&T) - etabliert worden ist. Damit soll der illegale Handel mit Tabakwaren bekämpft werden. Vor dem Stichtag produzierte Packungen ohne Packungscode dürfen jedoch noch für eine Übergangszeit von einem Jahr verkauft werden.

"Die Industrie hat in den letzten zwei Jahren mit einem hohen finanziellen Aufwand im dreistelligen Millionenbereich ihre Produktions- und Logistikprozesse umgestellt. Auf Seiten der EU kam es dagegen immer wieder zu Verzögerungen, kurzfristigen Änderungswünschen und IT-Pannen. Stabil läuft das System bis heute nicht. Deshalb kann von einem reibungslosen Start nun wirklich keine Rede sein", sagte Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) heute in Berlin. Die Einführung von Track & Trace für Tabakerzeugnisse sei in gesetzgeberischer, zeitlicher, finanzieller und technischer Hinsicht eine Zumutung für die deutsche Wirtschaft gewesen.

Die individuellen Packungscodes für in Deutschland verkäufliche Zigaretten- und Feinschnittprodukte werden von den Herstellern bei der nationalen Ausgabestelle, der Bundesdruckerei, elektronisch bezogen und dann auf die Packungen aufgedruckt. Alle am Handel mit Tabakwaren beteiligten Unternehmen müssen sich bei der Bundesdruckerei registrieren lassen; neben Herstellern und Importeuren sind das 90.000 Händler mit bis zu 400.000 Standorten und Verkaufsstellen in Deutschland. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass die T&T-Daten, darunter das Produktionsdatum und der Produktionsort, Versandwege, Versender und Empfänger der Waren, in der Lieferkette erfasst und in der zentralen EU-Datenbank verarbeitet werden können.

"Die deutsche Tabakwirtschaft wurde seit dem Inkrafttreten der EU-Tabakprodukt-Richtlinie mit einer Vielzahl neuer bürokratischer und teurer Regulierungen überzogen. So wurden erst 2016 Schockbilder auf Tabakverpackungen in Europa eingeführt, 2019 nun das Track-und-Trace-System und schon im nächsten Jahr folgt das Menthol-Verbot. Deshalb sind weitergehende Regulierungsforderungen wie beispielsweise nach einem Totalwerbeverbot, die von Teilen der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD erhoben werden, völlig aus der Zeit gefallen", erklärte Verbandsgeschäftsführer Mücke weiter. Schon heute sei klar, dass Track & Trace den Tabakschmuggel nicht eindämmen wird, genauso wenig wie Schockbilder oder neue Werbeverbote den Gesundheitsschutz stärken.

"Fakt ist, dass durch Track & Trace lediglich legale Tabakwaren in der legalen Lieferkette überwacht werden. Illegale Produktionsstätten, Schmuggelwaren und Fälschungen werden von dem System gar nicht erfasst. Durch diese Formen der Organisierten Kriminalität entgehen den Mitgliedstaaten europaweit mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen," gab DZV-Geschäftsführer Jan Mücke abschließend zu bedenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV) Jan Mücke, Geschäftsführer Unter den Linden 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111

(sf)

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