Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Rogowski: "Reform des Einkommensteuergesetzes ist richtungsweisend"

(Berlin) - Statement des BDI-Präsident Michael Rogowski zum Vorschlag des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof das Einkommensteuergesetz zu reformieren:

>es gilt das gesprochene Wort<

Der Vorschlag des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof zur Reform des Einkommensteuergesetzes ist richtungsweisend, um die
Einkommensbesteuerung grundlegend zu vereinfachen. Wieder einmal ist es ein Verfassungsrechtsexperte, der auf Systemschwächen im deutschen Regelungsdickicht aufmerksam macht. Die Steuergesetzgebung krankt schon lange an Detailverliebtheit mit dem Ziel, Einzelgerechtigkeit für alle herzustellen und alle nur denkbaren Einkünfte zu berücksichtigen. Damit haben wir das komplizierteste Steuerrecht mit der umfangreichsten Steuerliteratur weltweit geschaffen. So bleiben ´einfache` Steuerbürger beim Versuch das aktuelle Steuerrecht zu verstehen, nicht selten auf der Strecke.

Ich begrüße, dass mit dem Karlsruher Entwurf neue systematische Grundlagen, ein einfacher Tarif und moderate Steuersätze vorgeschlagen werden. Die Realisierung der Kirchhofschen Vorschläge erfordern Mut, Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen aller politischen Parteien. Die steuersystematischen Ansätze stellen auch die Industrie vor eine neue Ausgangssituation. Der BDI wird sich intensiv an der Debatte um eine Vereinfachung des deutschen Steuersystems beteiligen.

So radikal der Entwurf ist, so viele Fragen wirft er für die zukünftige Diskussion auf. Eine Neukonzeption der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage, die zugleich Grundlage für die Besteuerung der Personenunternehmen und der Kapitalgesellschaften ist, muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen in zunehmend globalisierten Märkten sicherstellen. Die vorgeschlagene Verbreiterung der Bemessungsgrundlage darf nicht nur auf den Binnenmarkt ausgerichtet sein. Sie muss auch die Bedingungen berücksichtigen, unter denen vergleichbare Wettbewerber im Ausland wirtschaften können. Das betrifft insbesondere die weiten Bereiche der Abschreibungen, Abzugsbeträge und Bewertungsmodalitäten.

Enttäuschend ist, dass der Entwurf in punkto Gewerbesteuer keinen konsequenten Vorschlag macht, sondern nur eine Neudefinition für gewerbliche Einkünfte fordert, wenn an dieser Steuer festgehalten wird. Die Gewerbesteuer ist eine international einmalige Sonderbelastung deutscher Unternehmen und passt nicht in ein reformiertes und stark vereinfachtes Ertragsteuersystem. Ein eindeutiges Eintreten für eine Neukonzeption des Gemeindefinanzsystems wäre den Schweiß der Edlen wert gewesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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