Rentenstreit: ver.di fordert Kompromiss im Vermittlungsausschuss / Pflegeversicherungsurteil kein Blockadegrund
(Berlin) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung darf nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nicht als Vorwand für eine Blockade des Altersvermögensgesetzes missbraucht werden. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn appellierte am 05. April in Berlin an die CDU/CSU, sich bei den heutigen Beratungen im Vermittlungsausschuss einem Kompromiss zur "Riester-Rente" nicht länger zu verweigern. "Die bisherige Haltung der Union hindert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran, die staatliche Förderung für ihre zusätzliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen", unterstrich Zahn, der im ver.di-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist. Die Gewerkschaften könnten tarifvertragliche Regelungen nicht verbindlich vereinbaren, solange es keine gesetzliche Grundlage gebe.
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