Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Rentenreform: Unvertretbar hohe Kostenbelastung für die Bevölkerung

(Frankfurt am Main) - Nach Auffassung des BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. ist die geforderte Mindestgarantie, nach der nur Anlageformen gefördert werden, die alle zehn Jahre die Auszahlung der eingezahlten Beiträge garantieren, nach geltenden Gesetzen nicht realisierbar. Auch gebe es in keinem Land, das sein Alterssicherungssystem modernisiert habe, eine derartige Förderungsvoraussetzung.

Die Beachtung einer formellen Mindestgarantie von Investmentfonds scheitere in Deutschland bereits an den Eigenkapitalvorschriften des Kreditwesengesetzes. Denn im Gegensatz z.B. zu Luxemburger Investmentgesellschaften seien deutsche Kapitalanlagegesellschaften Kreditinstitute mit der Folge, dass sie für die Abgabe einer formellen Zusage Eigenkapital wie normale Banken in Höhe von acht Prozent vorzuhalten hätten. Angesichts der langfristig zu erwartenden Beiträge von mehreren hundert Milliarden DM könnten weder Banken noch Kapitalanlagegesellschaften die erforderlichen Eigenkapitalbeträge aufbringen. Der Weg von Fondsprodukten führe dann eindeutig über Luxemburg, um die hohen Eigenkapitalkosten zu minimieren – zum Schaden des Finanzplatzes Deutschland.

Die Politik lasse zudem unberücksichtigt, dass jede staatlich überwachte Anlageform eigene Spezifika aufweise, um dem Ziel der Sicherheit Rechnung zu tragen. Die Abgabe einer Mindestgarantie sei – so Manfred Laux, Hauptgeschäftsführer des BVI – deshalb nicht erforderlich.

Jüngst abgeschlossene wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass eine Anlage in Investmentfonds mit einer den Altersvorsorge-Sondervermögen vergleichbaren Struktur in Kombination mit einer Mindestlaufzeit von ca. zehn bis 15 Jahren zu einem vergleichbaren materiellen Sicherheitsniveau wie eine formelle Zusage führt. Dabei bleibe jedem die Chance auf ein höchstmögliches Versorgungsniveau erhalten, weil die hohen Absicherungskosten (in Höhe von ca. zwei Prozentpunkten p.a.) vermieden werden könnten. Außerdem bliebe der Bevölkerung die Überwälzung der hohen Kosten für das zusätzlich vorzuhaltende Eigenkapital erspart.

Ist aber eine formelle Garantie nicht erforderlich, sei die Förderungsvoraussetzung „formelle Zusage/Garantie“ letztlich kontraproduktiv, weil sie ohne sachlichen Grund das künftige Versorgungsniveau der Bevölkerung (nach einer Faustformel um ca. ein Drittel) reduziere.

Werde dennoch auf einer formellen Zusage beharrt und dadurch der gesamten Bevölkerung ohne zwingenden Grund ein Großteil des im Alter erreichbaren Versorgungsniveaus vorenthalten, werde die Chance verpasst, Deutschland in der Altersvorsorge an die internationale Entwicklung heranzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. (BVI) Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt Telefon: 069/1540900 Telefax: 069/5971406

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